Absicherung von Auslandsgeschäften
Mit Außenhandelsgeschäften sind oftmals spezifische Risiken verbundenen, die eine Absicherung notwendig machen. Neben der Möglichkeit, durch spezielle Zahlungs- und Lieferbedingungen diese Risiken zu minimieren, bietet der Bund vor allem Absicherungsmöglichkeiten vor politischen und wirtschaftlichen Risiken.
Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen)
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Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind ein zentrales Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes.
Weitere Informationen zu den Exportkreditgarantien des Bundes...
Weitere Informationen zu den Exportkreditgarantien für vereinfachte Verfahren für die Ukraine...
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Zusätzlich ist die Forfaitierungsgarantie zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zum 1. Juli 2023 gestartet.
Mit einer Forfaitierungsgarantie kann ein deutscher Exporteur die Finanzierung seiner Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft erleichtern, indem er dem Abtretungsbegünstigten (Kreditinstitut oder Forfaitierungsgesellschaft) in Höhe der Deckungsquote (80 %) eine Verbesserung der Deckungskonditionen (Aufwertung von einem Versicherungsprodukt zu einem garantieähnlichen Produkt) verschafft. Das Produktangebot ist befristet bis zum 30.06.2026.
Mit einer Forfaitierungsgarantie kann ein deutscher Exporteur die Finanzierung seiner Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft erleichtern, indem er dem Abtretungsbegünstigten (Kreditinstitut oder Forfaitierungsgesellschaft) in Höhe der Deckungsquote (80 %) eine Verbesserung der Deckungskonditionen (Aufwertung von einem Versicherungsprodukt zu einem garantieähnlichen Produkt) verschafft. Das Produktangebot ist befristet bis zum 30.06.2026.
Investitionsgarantien des Bundes
Investitionsgarantien des Bundes sind ein weiteres Außenwirtschaftsförderinstrument Deutschlands zum Schutz von Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken. Sie sichern maßgeblich Projekte im Ausland, die unter schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt werden.
Gedeckt werden können folgende Investitionen:
- Beteiligungen
- Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
- beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
- andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Schuldverschreibungen)
Garantien des Bundes für ungebundene Finanzkredite
Durch Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen, drastische Preisanstiege sowie politische Einflüsse werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen erschwert. Hier setzen die UFK-Garantien des Bundes an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern. UFK-Garantien unterstützen die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland und sichern die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie.