Gewerbe und Handwerk
Wollen Existenzgründer oder Gewerbetreibende Tätigkeiten ausüben, die auch handwerkliche Grundkenntnisse und Geschick erfordern, so muss zunächst die Frage beantwortet werden, ob es sich nicht möglicherweise um eine Tätigkeit handelt, die der Handwerksordnung unterliegt und in die Handwerksrolle eingetragen werden muss.