Recht und Steuern

Geschäftsführung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Häufig sind zukünftigen Geschäftsführern von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer neuen Aufgabe, insbesondere auch ihre persönlichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsrisiken, nicht bekannt. Dieser Fachartikel soll deshalb eine erste Orientierungshilfe bezüglich des sehr umfangreichen Themas geben.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: GmbH) und die Unternehmensgesellschaft (im Folgenden: UG (haftungsbeschränkt)) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (= juristische Personen), die durch die Person des Geschäftsführers handlungsfähig sind. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH, jedoch keine eigene Rechtsform. Daher findet das Recht der GmbH auf die UG (haftungsbeschränkt) Anwendung. Im Folgenden wird das für beide Gesellschaftsformen geltende Recht erläutert.
Die IHK Berlin informiert jeweils im Frühjahr und im Herbst durch ein mehrtägiges Seminar über das Thema GmbH-Geschäftsführung. Informationen über das Seminar finden Sie auf unserer Homepage unter der Dokument-Nr. 20387. Neben diesen Informationsmöglichkeiten finden angehende GmbH-Geschäftsführer im Buchhandel ein großes Angebot an Ratgebern und Handbüchern zur GmbH-Geschäftsführung für die tägliche Praxis. Spätestens dann, wenn sich eine Krise der GmbH abzeichnet, sollte die Möglichkeit der laufenden Beratung durch die rechts- und steuerberatenden Berufe in Anspruch genommen werden. Berliner Rechtsanwaltskammer (www.rak-berlin.de) und Berliner Steuerberaterkammer (www.stbkammer-berlin.de) haben auf ihren Internetseiten jeweils Suchmaschinen eingerichtet, die Ihnen die Suche nach Kanzleien ermöglichen.


Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.