IHK Berlin

Güterkraftverkehr

Mit dieser Website möchten wir Sie über die Grundvoraussetzungen einer Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr informieren. Bei vertieften und speziellen Fragen zur gewerblichen Güterbeförderung wenden Sie sich bitte an die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.

1. Wie erhalte ich eine Erlaubnis bzw. Genehmigung?

Jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis bzw. Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde, unabhängig davon, ob Pkw oder Lkw eingesetzt werden. Der Unternehmer muss nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit er die Erlaubnis bzw. Genehmigung erhält.
Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr sowie den Kabotageverkehr wird eine sog. Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt) benötigt.
Hinweis: Aufgrund der im Juli 2020 geänderten “Marktzugangs-Verordnung” (EU) Nr. 1072/2009 sowie der “Berufszugangs-Verordnung” (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen ab dem 21. Mai 2022, die Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t, jedoch nicht mehr als 3,5 t, im grenzüberschreitenden Güterverkehr sowie in Kabotageverkehren einsetzen, eine Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen.
Weitere Informationen zur Gemeinschaftslizenz oder zu Kabotageverkehren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter www.bag.bund.de.
Für die Erteilung von CEMT-Genehmigungen sowie von bilateralen Genehmigungen für eine Reihe ost- und nordeuropäischer Länder ist die BAG-Außenstelle Berlin, Schiffbauerdamm 13, 10117 Berlin, zuständig. Bilaterale Genehmigungen für z.B. Länder in Südeuropa oder Afrika erhält man bei der Regierung der Oberpfalz. Weitere Informationen finden Sie unter den bereitgestellten Dokumenten des BAG unter ww.bag.bund.de.
Nicht alle Arten von Güterbeförderungen sind erlaubnispflichtig. Dazu gehört z.B. der Werkverkehr nach § 1 Abs. 2 u.3 GüKG. Die weiteren gesetzlichen Ausnahmen finden Sie in § 2 Abs. 1 GüKG.

2. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Genehmigung erfüllen?

Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. die Genehmigungserteilung sind
  • Bestehen einer Niederlassung
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes/Unternehmers,
  • die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters,
  • die fachliche Eignung des Verkehrsleiters.
Der Verkehrsleiter ist in der Regel der Unternehmer selbst oder eine von einem Unternehmen beschäftigte Person, ggf. eine von einem Unternehmer extern vertraglich beauftragte Person. Der Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) muss der Verkehrsleiter benannt werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Weitere Informationen finden Sie hier: "Der Verkehrsleiter - Fragen und Antworten" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB).

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes/Unternehmens
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.
Erforderlich sind Reserven und Eigenkapital von 9.000 € für das erste genutzte Kraftfahrzeug, 5.000 € für jedes weitere Kraftfahrzeug oder jede weitere genutzte Fahrzeugkombination das/die über 3,5 t geht, sowie 900 € für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder für jede weitere genutzte Fahrzeugkombination, dessen/deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t jedoch nicht 3,5 t überschreitet.
Unternehmen die ausschließlich Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen einsetzen deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t, jedoch nicht 3,5 t überschreitet, müssen für das erste Fahrzeug 1.800 € sowie 900 € für jedes weitere Fahrzeug als Eigenkapital nachweisen.

2. Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters sind der Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3. Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
  • oder eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die ohne Unterbrechung mindestens für den Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009 nachzuweisen ist.
  • oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen, Weiterbildungen oder Studiengängen. Die örtlich zuständige IHK (Wohnsitz des Antragstellers) stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus (gebührenpflichtig).
Eine Fachkundeprüfung ist nicht erforderlich, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse vor dem 4. Dezember 2011 abgeschlossen oder zumindest begonnen und erfolgreich abgeschlossen haben:
  • Speditionskaufmann / Speditionskauffrau
  • Kaufmann / Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterverkehr
  • Verkehrsfachwirt / Verkehrsfachwirtin
  • Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Diplom-Betriebswirt / Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur fachlichen Eignung finden Sie auf der Website unseres Teams Fachkunde Verkehr.

3. Wo finde ich Informationen zur Fachkundeprüfung durch die IHK Berlin?

Informationen finden Sie hier.

4. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Branche?

Informationen finden Sie hier.

5. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Unternehmensgründung?

Informationen finden Sie hier.