Sach- und Fachkundeprüfung
Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
- 1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr?
- 2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?
- 3. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
- 4. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?
- 5. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?
- 6. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?
- 7. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?
- 8. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?
1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr?
Wenn Sie als Unternehmer/in im Bereich Güterkraftverkehr tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit sowie von Berufsabschlüssen erhalten Sie auf dieser Internetseite.
Sonderregelung: Der VerkehrsleiterDie EU-Verordnung (EG) 1071/2009 zum einheitlichen Berufszugang für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr (nur Busverkehr, nicht Taxi- und Mietwagenverkehr und Krankentransport) hat den sogenannten Verkehrsleiter als verantwortliche Person im Transportunternehmen eingeführt. Von seiner Funktion her entspricht der neue Verkehrsleiter der schon lange in jedem erlaubnispflichtigen Transportunternehmen bekannten "zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/ Omnibusverkehrs bestellten Person".Als Qualifikation benötigt der Verkehrsleiter die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr bzw. den Omnibusverkehr. Angebotene Seminare und Schulungen für den Verkehrsleiter sind teilweise Vorbereitungslehrgänge auf die IHK-Fachkundeprüfung; entscheidend für die Qualifikation ist die bestandene Prüfung.Weitere Informationen enthält unser Merkblatt mit Fragen und Antworten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB) zum Verkehrsleiter.
2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?
Bei der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie könnten eine Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Berlin haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an.
Künftig arbeiten wir als Metropolregion Berlin bei der Durchführung der Fachkundeprüfungen Verkehr stärker mit den Brandenburger Kammern zusammen. Die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr wird daher seit 2020 im rollierenden Modell durch die Brandenburger Kammern durchgeführt. Eine Freistellung der IHK Berlin ist bei der Prüfungsanmeldung nicht notwendig.
3. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
Durch die Bündelung von Fachkompetenz und Ressourcen wird es ermöglicht, dass Prüfungsteilnehmern etwa monatlich ein Prüfungstermin zur Anmeldung zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie Sich direkt bei der IHK Potsdam, IHK Cottbus oder IHK Ostbrandenburg über die dort geplanten Prüfungstermine.
4. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
www.wdb-suchportal.de
https://wis.ihk.de
https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche
www.wdb-suchportal.de
https://wis.ihk.de
https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche
Im Buchhandel finden Sie in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
5. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?
Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB) der GBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
- Recht
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
6. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?
Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!
Vor der Fachkundeprüfung
- Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
- Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.
Während der Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 120 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 300 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
- Schriftliche Prüfung
- Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (120 Punkte)
- Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte)
- Mündliche Prüfung
- Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (75 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. eine Woche nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Für das Bestehen der Prüfung müssen 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht werden (180 Punkte).
7. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?
- Wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung Ihre Fachkundebescheinigung per Post.
- Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ebenfalls ein bis zwei Wochen nach der Prüfung einen Bescheid über Ihr Prüfungsergebnis.
8. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?
Ein/-e Güterkraftverkehrsunternehmer/-in oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter oder Geschäftsführer) muss gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf drei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen erfolgen.
Stand: 15.10.2024