IHK-Serviceangebot
Zeugniszweitschriften und Ersatzbescheinigungen
Bei Verlust eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung über eine Prüfung in einem Ausbildungsberuf oder in einem Weiterbildungslehrgang oder über eine Unterrichtung in einer Sach- und Fachkunde bieten wir die kostenpflichtige Ausstellung von Zweitschriften und Ersatzbescheinigungen an. Voraussetzung dafür ist, dass eine Prüfung oder Unterrichtung bei der IHK Berlin abgelegt worden und dass eine Prüfungsniederschrift gemäß der Aufbewahrungsfristen vorhanden ist. Hier finden Sie die entsprechenden Antragsvorlagen:
- Zweitschrift Ausbildungszeugnisse (z.B. Koch/Köchin, Hotelfachleute, Informatiker/-in) (Nr. 2252118)
- Zweitschrift IHK-Weiterbildungslehrgang oder -seminar (z.B. Fachwirt, Meister) (Nr. 5067486)
- Ersatzbescheinigungen für die Sach- und Fachkunde (z.B. im Bewachungsgewerbe, Gaststätten, Taxi- und Mietwagen, ADR-Gefahrgutfahrer) (Nr. 5067614)
Für alle Ausstellungen von Zweitschriften und Ersatzbescheinigungen gilt
- Gebühr gemäß IHK-Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB): 50 Euro
- Antragstellung mit Formular
- Bearbeitungszeit: in der Regel eine Woche
- Postversand mit Gebührenbescheid
- Besonderheiten: Ausstellungen von Zweitschriften und Ersatzbescheinigungen wegen Namensänderung gilt nur bei Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz.