IHK Berlin
Zweitschriften für Weiterbildungszeugnisse
Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eines Prüfungszeugnisses über eine bei der IHK Berlin durchgeführten und bestandenen Weiterbildungsprüfung in einem unserer Weiterbildungsabschlüsse ist die kostenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.
Die Zeugniszweitschrift orientiert sich an den Angaben in der Prüfungsniederschrift aus dem Jahr der Prüfung und enthält entsprechend unserer Prüfungsordnung u.a. Gesamtergebnis/Noten/Punkte. Weiterhin ist der Zusatz “Ersatzurkunde" sowie ein Vermerk über die Übereinstimmung mit den Eintragungen im Prüfungsprotokoll durch die IHK Berlin aufgeführt.
Zeugnisausstellungen aufgrund von Namensänderungen (Eheschließung ausgeschlossen) werden bei Vorliegen eines Rechtsanspruchs (z.B. Nachweis aufgrund einer Adoption oder des Transsexuellengesetzes) vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Unterlagen nur 15 Jahre aufbewahren und danach gemäß Berliner Datenschutzgesetz (§ 25 BlnDSG i.V.m. Art. 17 DSGVO) vernichten. Das Ausstellen einer Zweitschrift nach dieser Frist ist daher nicht möglich.
Nutzen Sie das Online-Formular für die Beantragung einer Zeugniszweitschrift.
Kosten, Bezahlung und Versand
Für die Ausstellung berechnen wir gemäß unserer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB)eine Gebühr in Höhe von 50 Euro. Wir versenden die Zeugniszweitschrift mit einem Gebührenbescheid per Post. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Zeugniszweitschrift ausgestellt werden kann.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur eine Zeugniszweitschrift für die oben verlinkten Weiterbildungsprüfungen beantragen können. Bitte wenden Sie sich für die anderen Zeugnisse der IHK Berlin an eine der entsprechenden Stellen:
- Anfragen nach Ersatzbescheinigungen für die Sach- und Fachkunde (Prüfungen und Unterrichtungen) sowie Ausbildereignungsprüfung
- Anfragen nach Zeugniszweitschriften Ausbildung
Rechtshinweise
- Durch die Ausstellung einer Zeugniszweitschrift verlieren die Originalurkunde sowie alle bereits ausgestellten Ausfertigungen und Zeugniszweitschriften ihre Gültigkeit.
- Insbesondere unvollständige Unterlagen bzw. unvollständige oder falsche Angaben können die Bearbeitungszeit verlängern.
- Falsche Angaben oder Verschweigen von Tatsachen können strafrechtlich relevant sein und eine Strafverfolgung auslösen.
Hinweis
Eine Zeugniszweitschrift für eine bestandene Ausbildereignungsprüfung beantragen Sie bitte über das Formular für die Sach- und Fachkunde.