IHK-Schulung
Lebensmittelhygieneverordnung-Schulung (LMHV)
Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) vom 8. August 2007 fordert, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung nach § 4, Anlage 1 der LMHV in Verbindung mit Anhang 2 Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung EG 852/2004 über die entsprechenden Fachkenntnisse ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen.
Termine und Anmeldung
Termine und Anmeldung
Gute Deutschkenntnisse sind Grundvoraussetzung, um an der Schulung in deutscher Sprache teilzunehmen! Ihre Deutschkenntnisse können Sie hier selbst einschätzen.
Falls Sie nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen, die es Ihnen ermöglichen auch einen schwierigen Sachverhalt zu verstehen, bieten wir die Schulung zur LMHV auch regelmäßig auf Englisch an.
Falls Sie nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen, die es Ihnen ermöglichen auch einen schwierigen Sachverhalt zu verstehen, bieten wir die Schulung zur LMHV auch regelmäßig auf Englisch an.
ACHTUNG! Die LMHV-Schulung ist kein Ersatz für die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung. Sollten Sie Alkohol ausschenken wollen und keine abgeschlossene Ausbildung in einem gastronomischen Beruf haben, melden Sie sich bitte zusätzlich zur Unterrichtung an. Zur Gaststättenunterrichtung anmelden.
Die Unterschiede zwischen LMHV und Gaststättenunterrichtung haben wir in der folgenden Tabelle dargestellt:
LMHV
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Gaststättenunterrichtung
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English
For the Food Hygiene Training in English, please follow this link.
Schulungsinhalte
- Lebensmittelrecht/Neue europäische und nationale Gesetzgebung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- Reinigung und Desinfektion
- Getränkeschankanlage
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygiene-Schädlinge
- HACCP
- Getränke- und Speisekarte
- Produktionshygiene/ z. B. Fleisch, Geflügelfleisch, Hackfleisch, Fisch, Eier, Milch, Frittierfett
- Produkthygiene/ Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Allgemeine und Spezielle Mikrobiologie/ Lebensmittelvergiftungen
- Personalhygiene/ Infektionsschutzgesetz
Zielsetzung
- die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Kontrollen der Produktions-, Verbrauchs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln umzusetzen
- alle im Verantwortungsbereich eines Unternehmens vorhandenen Gefahren für die Sicherheit der Lebensmittel zu analysieren
- die für die Sicherheit der Lebensmittel kritischen Punkte zu ermitteln
- Eingreifgrenzen für die kritischen Lenkungspunkte festzulegen
- Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der kritischen Punkte einzuführen
- Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen festzulegen
- zu überprüfen, ob das System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit geeignet ist und alle Maßnahmen zu dokumentieren
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter/innen von Gaststätten, Restaurants, Imbissbetrieben, Großküchen, Betriebskantinen, Cateringunternehmen, Lebensmitteleinzelhandel Geschäftsinhaber/innen und Verkäufer/innen
Abschluss
IHK-Teilnahmebescheinigung: „Lebensmittelhygieneverordnung und betriebliche Eigenkontrolle“
Dauer, Termine und Anmeldung
Umfang: 1 Tag (samstags)
Unterrichtszeit: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Schulungsentgelt
330,00 EUR pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer. Für das ePayment stehen Ihnen die Bezahlarten Kreditkarte (VISA, Mastercard), Paypal, Sofort Überweisung und giropay zur Verfügung.
Rücktrittsrecht
Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR erhoben. Bei einem späteren Rücktritt bis zum Tag vor dem Veranstaltungsbeginn werden 10 % des gesamten Veranstaltungsentgeltes, mindestens jedoch 100,00 EUR, erhoben. Danach wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Der/Die Vertragschließende hat die Möglichkeit, der IHK Berlin nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als der im Rahmen der oben genannten Entgelte geltend gemachte Schaden entstanden ist.
Die Kündigung und der Rücktritt haben in Schriftform zu erfolgen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Rücktrittsformular. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des/der Vertragschließenden ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der IHK Berlin.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hinweise zur Gründung eines gastronomischen Betriebes
Informationen zur Gründung eines gastronomischen Betriebes, mit oder ohne Alkoholausschank, erhalten Sie hier.