Sach- und Fachkundeprüfung

Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

Aktuelles

Kleine Fachkundeprüfung anstatt Ortskundeprüfung
Ab 02.08.2021 entfällt die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Stattdessen hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine kleine Fachkundeprüfung für Taxifahrer vorgesehen, die vom Fahrpersonal zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nachgewiesen werden muss. Der Begriff Fahrpersonal umfasst dann Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer, die im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden. Die Art, der Umfang und der Inhalt dieser Fachkunde stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt .
Ausführliche Informationen zum geänderten Verfahren zur Erlangung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) finden Sie auf dem Internetauftritt des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin.
Alle Personen, die bereits über einen Personenbeförderungsschein (ohne Ortskundenachweis) verfügen, und wissen möchten, ob sie jetzt als Fahrer im Taxi, Mietwagen oder im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden können, erfragen dies bitte ebenfalls beim Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr?

Wenn Sie als Unternehmer/in im Taxen- und Mietwagenbereich tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit sowie von Berufsabschlüssen erhalten Sie auf dieser Internetseite.

2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?

Bei der Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie können eine Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Berlin haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an.

3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?

Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Im Buchhandel finden Sie in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.

4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?

Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) der PBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die bundesweit einheitlichen Fragebögen der Industrie und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.

5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?

Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.

Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!

Vor der Fachkundeprüfung

  • Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
  • Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.

Während der Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 60 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 150 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
  • Schriftliche Prüfung
    • Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (60 Punkte)
    • Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte)
  • Mündliche Prüfung
    • Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (37,5 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet ein bis zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Die Prüfung besteht, wer mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktezahl (= 90 Punkte) und in jedem (auch im mündlichen) Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punktezahl erreicht. Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen 80% der möglichen Punkte (entspricht 60% der Gesamtpunktezahl) erreicht, ist von der mündlichen Prüfung befreit. Wenn die 60% der möglichen Gesamtpunkte (=90 Punkte) nicht erreicht wurden, muss die gesamte Prüfung (schriftlich und ggf. mündlich) wiederholt werden.

6. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?

  • Wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben, erhalten Sie ein bis zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung Ihre Fachkundebescheinigung per Post.
  • Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ebenfalls ein bis zwei Wochen nach der Prüfung einen Bescheid über Ihr Prüfungsergebnis.

7. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung erfolgt über das Portal der IHK Berlin. Führen Sie dafür bitte die folgenden sechs Schritte durch. Bitte beachten Sie, dass sie sich vor der Anmeldung einmalig auf dem Portal der IHK registrieren müssen.
  • Einmaliges Anfordern Ihrer Zugangsdaten für das Portal der IHK Berlin. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zugangsdaten anfordern“ und füllen sie das Formular „Registrierung“ aus. Ihre Zugangsdaten vergeben sie während des Registrierungsprozesses selbständig. Sie bestehen aus ihrer E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort.
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Prüfungstermin auswählen
  • Anmeldeformular ausfüllen, Nutzungs- und Rücktrittbedingungen bestätigen, Anmeldung bestätigen
  • Online zahlen mit Kreditkarte (VISA/MasterCard), PayPal, paydirekt (Onlineüberweisung über Giropay)
    Eine Anmeldung mit Barzahlung im Service Center ist nicht möglich.
  • Eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins nicht möglich ist (siehe Rücktritt von der Prüfung). Stellen Sie daher bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie sowohl am Tag des schriftlichen Prüfungstermins als auch in der Woche der mündlichen Prüfung tatsächlich Zeit haben bzw. in Berlin sind.
Wir machen Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass wir Mehrfachanmeldungen für verschiedene Prüfungstermine, z.B. unter Verwendung eines anderen Accounts bzw. einer anderen E-Mail-Adresse, nicht zulassen. Bei Missachtung müssen Sie mit einer Abmeldung für den späteren Prüfungstermin rechnen, welche vergleichbar mit einem Rücktritt gebührenpflichtig werden kann. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass durch die unzulässigen Mehrfachanmeldungen immer wieder auch ordnungsgemäße Anmeldungen anderer Teilnehmer blockiert werden und Prüfungstermine dann nicht optimal ausgelastet werden können.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Prüfung auf dem Portal der IHK Berlin von der Fachkundeprüfung ab:
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Auswählen des Menüpunkts „Meine Prüfung“
  • Klicken auf den Button „Stornieren“ und im zweiten Schritt auf „verbindlich Stornieren“
  • Ihre Prüfungsgebühr wird abzüglich einer Rücktrittsgebühr auf das bei der Anmeldung angegebene Konto bzw. Ihre Kreditkarte innerhalb von 4 Wochen gutgeschrieben.
Höhe der Rücktrittsgebühr:
  • Vor dem Anmeldeschluss: 65,- EUR
  • Nach dem Anmeldeschluss: 50 % der Prüfungsgebühr (140,- EUR)
  • Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis: 50 % der Prüfungsgebühr (140,- EUR)
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung: 100% der Prüfungsgebühr
Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie per Mail unmittelbar nach der Stornierung.

9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?

Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist ein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung von der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen.

10. Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt 280,00 Euro.

11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?

Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Melden Sie sich hierfür über das Portal der IHK Berlin erneut für eine Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer nur für einen Termin anmelden können.

12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?

Die IHK Berlin bietet für die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr regelmäßig Prüfungstermine an. Bitte buchen Sie keinen Prüfungstermin, wenn Sie die mündlichen Prüfungstermine nicht wahrnehmen können.
Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht mehr möglich!
Aufgrund der erhöhten Nachfrage von Berliner Prüfungsanwärtern können wir zur Zeit keine Teilnehmer aus anderen Bundesländern aufnehmen.
Datum Anmeldeschluss
Schriftlich 14.10.2024
Korrekturen 16.10. – 21.10.2024
Mündlich 04.11. – 15.11.2024*
24.09.2024
Termin ist online freigeschaltet
Schriftlich 26.11.2024
Korrekturen 27.11. – 02.12.2024
Mündlich 09.12. – 20.12.2024*
05.11.2024
Termin ist online freigeschaltet
Schriftlich 14.01.2025
Korrekturen 15.01. – 20.01.2025
Mündlich 27.01. – 07.02.2025*
16.12.2024
Termin ist online freigeschaltet
Schriftlich 25.02.2025
Korrekturen 26.02. – 03.03.2025
Mündlich 10.03.-21.03.2025
03.02.2025
Schriftlich 08.04.2025
Korrekturen 09.04. – 14.04.2025
Mündlich 28.04.-09.05.2025*
17.03.2025
Schriftlich 20.05.2025
Korrekturen 21.05. – 26.05.2025
Mündlich 02.06-13.06.2025*
28.04.2025
Schriftlich 01.07.2025
Korrekturen 02.07. – 07.07.2025
Mündlich 14.07-25.07.2025*
06.06.2025
Schriftlich 09.09.2025
Korrekturen 10.09. – 15.09.2025
Mündlich 22.09-02.10.2025*
18.08.2025
Schriftlich 14.10.2025
Korrekturen 15.10. – 20.10.2025
Mündlich 03.11.-14.11.2025*
22.09.2025
Schriftlich 25.11.2025
Korrekturen 26.11. – 01.12.2025
Mündlich 08.12.-19.12.2025*
03.11.2025
* Änderungen der Termine vorbehalten

13. Wo kann ich mein schriftliches Prüfungsergebnis online einsehen?

Sie haben sich für einen Prüfungstermin über das Portal der IHK Berlin angemeldet. Ihr Prüfungsergebnis finden Sie eine Woche nach der schriftlichen Prüfung freitags 08:00 Uhr in Ihrem Online-Account. Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Portal der IHK Berlin mit ihren Zugangsdaten
  • Meine Prüfungen auswählen
  • voreingestelltes Datum oben rechts löschen und Suche (grüne Lupe) aktivieren
  • Folgender Status ist möglich:
    • Status: schriftlich nicht bestanden:
      Der Prüfling erhält in den nächsten Tagen seinen Bescheid per Post. Im Nicht-Besteher-Bescheid sind die Punkte für Teil 1 und 2 aufgeführt. Gesamtstatus im Portal ist „nicht bestanden“
    • Status: schriftlich bestanden und mündlich zugelassen:
      Der Prüfling erhält eine Einladung zum mündlichen Teil. Es werden noch keine Punkte mitgeteilt, da sich der Prüfling noch in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet. Die Prüfung ist erst nach der mündlichen Prüfung beendet. Gesamtstatus im Portal ist noch „offen“. Treten Sie nicht zur mündlichen Prüfung an, wird Ihre gesamte Prüfung als nicht bestanden gewertet.
    • Status: schriftlich bestanden und mündlich befreit:
      Der Prüfling hat die Prüfung direkt bestanden und muss nicht mehr in die mündliche Prüfung. Die Bescheinigung kommt in den nächsten Tagen per Post. Gesamtstatus ist „bestanden“

14. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?

Um ein Taxi-Mietwagen-Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf drei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Taxi-Mietwagenunternehmen erfolgen.
Stand: 15.10.2024