Verkehr
Taxi- und Mietwagenverkehr
Mit dieser Website möchten wir Sie über die Grundvoraussetzungen einer Unternehmensgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr informieren. Bei vertieften und speziellen Fragen zum Taxi- und Mietwagenverkehr wenden Sie sich bitte an die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.
1. Wie erhalte ich eine Genehmigung?
Der Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens ist genehmigungspflichtig. Der Unternehmer muss nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit er die Genehmigung erhält.
Laut § 47 PBefG wird Taxenverkehr wie folgt definiert: Personenbeförderung mit Pkw zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel; Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; das Taxi muss u.a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "Hellelfenbein" lackiert und besonders gekennzeichnet sein; Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Laut § 49 PBefG ist der Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen wie folgt definiert: Personenbeförderung mit Kfz, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz entgegengenommen werden; "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet. Der Mietwagen unterliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler).
Mit dieser Website möchten wir Sie über die Grundvoraussetzungen einer Unternehmensgründung im Taxi- und Mietwagenverkehr informieren. Bei vertieften und speziellen Fragen zum Taxi- und Mietwagenverkehr wenden Sie sich bitte an die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.
2. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Genehmigung erfüllen?
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens nachweist.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Dazu muss u.a. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und mindestens 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
2. Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde (LABO).
3. Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
- oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen.
- oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen, Weiterbildungen oder Studiengängen. Die örtlich zuständige IHK (Wohnsitz des Antragstellers) stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus (gebührenpflichtig).
Eine Fachkundeprüfung ist nicht erforderlich, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse vor dem 4. Dezember 2011 begonnen und erfolgreich abgeschlossen haben:
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr;
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin;
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/-Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen;
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn;
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler /Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden;
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zur fachlichen Eignung finden Sie auf der Website unseres Teams Fachkunde Verkehr.
3. Wo finde ich Informationen zur Fachkundeprüfung durch die IHK Berlin?
Informationen finden Sie hier.
4. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Branche?
Informationen finden Sie hier.
5. Wo finde ich allgemeine Informationen zur Unternehmensgründung?
Informationen finden Sie hier.