Für eine nachhaltige Wirtschaft.
KfW Produkte für Energie und Umwelt
Die KfW bietet ein umfangreiches Portfolio unterschiedlicher Förderprodukte in den Bereichen Energie und Umwelt. Einige der verschiedenen Förderprodukte der KfW haben wir als Überblick für Sie dargestellt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren).
Die BEG ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) - Kreditvariante über die KfW (KfW Kredit 261)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Kreditvariante über die KfW (KfW Kredit 263)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschussvariante über BAFA, Kreditvariante über die KfW
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW Kredit 293)
Was wird gefördert?
Mit der Klimaschutzoffensive (KfW Kredit 293) für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen in Verbindung mit einem Klimazuschuss. Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten
- Klimafreundliche Produktionsverfahren
- Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien
- Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
- Verteilnetze Abwärmenutzung und Fernwärme/-kälte
- Energiespeicher
- Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
- Wasser-, Abwasser- und Abfallmanagement
Wer wird gefördert?
Folgende in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
- Für Vorhaben im EU-Ausland: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung
Konditionen
- Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
- Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
- Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate verlängert werden
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Weitere Details finden Sie hier.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (KfW Kredit 295)
Was wird gefördert?
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen in den Bereichen Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software und energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Wer wird gefördert?
In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige, gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, mit einem Standort in Deutschland
Konditionen
- Bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- Bis zu 10 Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- Bis zu 20 Jahre mit höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
Weitere Details finden Sie hier.
Erneuerbare Energien und Umwelt
Erneuerbare Energien – Standard (KfW Kredit 270)
Was wird gefördert?
Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen. - Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
Konditionen
Bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
- 100 % Auszahlung
- Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Die vollständige Liste der KFW Förderprodukte finden Sie hier.