Für eine nachhaltige Wirtschaft.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt:
Die BEG ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (KfW Kredit 261) - Kreditvariante über die KfW. Die Zuschussvariante wurde eingestellt.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (KfW Kredit 263) - Kreditvariante über die KfW. Die Zuschussvariante wurde eingestellt.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschussvariante über BAFA, Kreditvariante über die KfW
Bei der BEG NWG und BEG WG (KfW Kredit 261) sowie die BEG EM in der Kreditvariante erfolgt die Durchführung durch die KfW.
Wohngebäude (KfW Kredit 261) – nur noch Kreditvariante über die KfW
Was wird gefördert?
Sanierung, Neubau und Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen, und öffentliche Einrichtungen
Wie wird gefördert? Zu welchen Konditionen?
- Förderkredit ab 0,78 % effektiven Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung , z. B. für Baubegleitung
Weitere Details finden Sie hier.
Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe gestellt werden: Hier wird der Antrag über Ihre Hausbank gestellt.
Nichtwohngebäude (KfW Kredit 263) – nur noch Kreditvariante über die KfW
Was wird gefördert?
Förderung der Sanierung, des Neubaus oder des Kaufs eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelner energetischer Maßnahmen bei bestehenden Nichtwohngebäuden.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber , die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen.
Wie wird gefördert? Zu welchen Konditionen?
- Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Neubau
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude
- zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Weitere Details finden Sie hier.
Den finalen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe gestellt werden: Hier wird der Antrag über Ihre Hausbank gestellt.
Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschussvariante über BAFA, Kreditvariante über die KfW
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind u.a. Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und vice versa.
Gefördert werden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik, zum Beispiel der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Erneuerbare Energien für Heizungen, zum Beispiel
- Austausch von Ölheizungen (Austauschprämie)
- Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“),
- Heizungsoptimierung sowie
- Fachplanung und Baubegleitung.
Neu:
- Antragsberechtigung auf alle Investoren erweitert (Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter werden aufgehoben).
- Es werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
- Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
- Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen
- Antragsberechtigung auf alle Investoren erweitert (Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter werden aufgehoben).
- Es werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
- Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
- Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Hauseigentümer, Contractoren, gemeinnützige Organisationen
Wie wird gefördert? Zu welchen Konditionen?
Förderung als Investitionszuschuss (Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) oder als KfW Kredit mit Zinsverbilligung sowie einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss. In Einzelfällen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Antragstellung
Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein.
Für die Kreditvariante: Hier wird der Antrag über Ihre Hausbank bei der KfW gestellt.
Für den Zuschuss reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA ein .