IHK Berlin
Freistellung
Freistellung für die Prüfertätigkeit
mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2020 sind Prüfende von ihrem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB) von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen.