Unterrichtungen
Gaststättenunterrichtung
- 1. Wer muss die Unterrichtung nachweisen?
- 2. Wer ist von der Unterrichtung befreit?
- 3. Was ist bei Stellvertretern zu beachten?
- 4. Wie läuft die Unterrichtung ab?
- 5. Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Bescheinigung?
- 6. Was kostet mich die Unterrichtung?
- 7. Wie melde ich mich zur Unterrichtung an?
- 8. Wie melde ich mich für die Unterrichtung mit Dolmetscher an?
- 9. Wie melde ich mich von der Unterrichtung ab?
- 10. Veranstaltungsort
- 11.Rechtsgrundlagen
1. Wer muss die Unterrichtung nachweisen?
Gewerbetreibende benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Vertreibt ein Anbieter also alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Proben, so ist er von der Erlaubnis nicht betroffen.
Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn der Antragsteller nach § 4 Abs.1 Nr.4 des Gaststättengesetzes (GastG) anhand einer Bescheinigung der IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung nachweisen kann, dass er über die Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann. Folgende Gaststättenunterrichtungen gibt es:
Unterrichtung in deutscher Sprache
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Ausreichende Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung und Teilnahme am Unterrichtungsverfahren. Die IHK behält sich vor, die Sprachkenntnisse zu überprüfen und Teilnehmern mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen den Unterrichtsnachweis zu versagen. Überprüfen Sie daher unbedingt vor Ihrer Anmeldung Ihren Kenntnisstand, um Rücktrittsgebühren zu vermeiden!
Falls Sie nicht über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen, die es Ihnen ermöglichen auch einen schwierigen Sachverhalt zu verstehen, können wir Ihnen einen Sondertermin für eine Unterrichtung mit Dolmetscher anbieten.
Unterrichtung in Fremdsprachen
Sollte ein Existenzgründer nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bieten wir Unterrichtungen mit beeidigten Dolmetschern in den Sprachen Englisch, Türkisch und Vietnamesisch an. Jede dieser Sprachen wird einmal im Quartal angeboten.
2. Wer ist von der Unterrichtung befreit?
Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet, z.B. als Koch oder Restaurantfachmann (siehe Ausnahmeregelungen nach Nr. 3.4 GastUVwV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) ). Dazu ist eine Freistellungsbescheinigung der IHK Berlin erforderlich. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. Die Freistellungsbescheinigung kostet 50 Euro.
Ausländische Berufsabschlüsse können durch die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) auf die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsqualifikationen geprüft werden. In einem Bescheid wird aufgeführt, inwieweit eine ausländische Ausbildung einem deutschen Referenzberuf entspricht.
3. Was ist bei Stellvertretern zu beachten?
Ein Gaststättengewerbe kann auch durch einen Stellvertreter mit entsprechender Stellvertretererlaubnis betrieben werden.
Jeder Stellvertreter muss neben dem Betreiber der Gaststätte eine Gaststättenunterrichtung nachweisen.
Als Stellvertreter zählt eine Person, die durch vertragliche oder gesetzliche Vollmacht den Betrieb im Namen und auf Rechnung des Inhabers und in eigener Verantwortung selbständig führt. Er unterscheidet sich damit von einem Geschäftsführer, der das Gewerbe oder einzelne seiner Zweige unter Aufsicht und Leitung des Inhabers verwaltet und von einem Pächter, der das Gewerbe auf eigene Rechnung und in eigenem Namen ausübt.
Bitte beachten: Eine Stellvertretererlaubnis muss beim Gewerbeamt/Erlaubnisbehörde für jeden Stellvertreter einzeln beantragt werden und kann befristet werden.
Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betreiben, ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Eine Stellvertretererlaubnis kann erst dann erteilt werden, wenn der Inhaber der Gaststätte bereits über eine Gaststättenerlaubnis verfügt oder diesem gleichzeitig mit der Stellvertretererlaubnis erteilt wird.
Jeder Stellvertreter muss neben dem Betreiber der Gaststätte eine Gaststättenunterrichtung nachweisen.
Als Stellvertreter zählt eine Person, die durch vertragliche oder gesetzliche Vollmacht den Betrieb im Namen und auf Rechnung des Inhabers und in eigener Verantwortung selbständig führt. Er unterscheidet sich damit von einem Geschäftsführer, der das Gewerbe oder einzelne seiner Zweige unter Aufsicht und Leitung des Inhabers verwaltet und von einem Pächter, der das Gewerbe auf eigene Rechnung und in eigenem Namen ausübt.
Bitte beachten: Eine Stellvertretererlaubnis muss beim Gewerbeamt/Erlaubnisbehörde für jeden Stellvertreter einzeln beantragt werden und kann befristet werden.
Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betreiben, ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. Eine Stellvertretererlaubnis kann erst dann erteilt werden, wenn der Inhaber der Gaststätte bereits über eine Gaststättenerlaubnis verfügt oder diesem gleichzeitig mit der Stellvertretererlaubnis erteilt wird.
4. Wie läuft die Unterrichtung ab?
Für die Teilnahme an einer Unterrichtung bei der IHK Berlin ist ein gültiger Identitätsnachweises notwendig.
Die Unterrichtung besteht aus vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und umfasst folgende Themen:
- die Anwendung des Gaststättenrechts
- das Jugendschutz- sowie das Nichtraucherschutzgesetz
- Grundlagen des europäisches und nationales Lebensmittelrechts
- Anforderungen und Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers
- Umsetzung der bauhygienischen Bestimmungen in Gaststätten
- Einführung in die Hygienepraxis beim Umgang mit Lebensmitteln
- Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen
- Vorschriften bei der Kennzeichnung in Speise- und Getränkekarten
5. Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Bescheinigung?
- ein gültiger Identitätsnachweis
- deutsche Sprachkenntnisse Testen Sie bitte Ihre Deutschkenntnisse unter dem Link https://www.goethe.de/de/spr/ueb/daa.html.
- Teilnahme ohne Verspätungen
Liegen die zuvor genannten Voraussetzungen nicht komplett vor, kann keine Unterrichtungsbescheinigung ausgehändigt werden.
6. Was kostet mich die Unterrichtung?
Die Gebühren sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin festgelegt. Sie betragen
Unterrichtung in deutscher Sprache in Präsenz: 100,00 EUR
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist nur per ePayment im Anschluss an die Online-Anmeldung möglich. Für das ePayment stehen Ihnen die Bezahlarten Kreditkarte (VISA, Mastercard), Paypal, Sofort Überweisung und giropay zur Verfügung. Die Rechnung (Gebührenbescheid) erhalten Sie für Ihre Unterlagen per Email. Bezahlungen per Rechnung und Barzahlungen sind nicht möglich.
Unterrichtung mit Dolmetscher: 330,00 EUR
Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist nur per ePayment im Anschluss an die Online-Anmeldung möglich. Für das ePayment stehen Ihnen die Bezahlarten Kreditkarte (VISA, Mastercard), Paypal, Sofort Überweisung und giropay zur Verfügung. Die Rechnung (Gebührenbescheid) erhalten Sie für Ihre Unterlagen per Email. Bezahlungen per Rechnung und Barzahlungen sind nicht möglich.
7. Wie melde ich mich zur Unterrichtung an?
Die Anmeldung für die Unterrichtung in deutscher Sprache ist ausschließlich über das Onlineportal möglich.
Wie funktioniert die Onlineanmeldung? Während der Anmeldung wird zunächst eine Registrierungsbestätigung und Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Bitte verwenden Sie daher für Ihre Online-Anmeldung nur Ihre persönliche Email-Adresse. Die verbindliche Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Einladung erhalten haben. Die Einladung erhalten Sie wenige Tage vor der Unterrichtung. Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB) mit Erklärungen finden Sie hier sowie unter Weitere Informationen. Die Buchung erfolgt nur über das Onlineportal. Die Zahlung der Unterrichtungsgebühr von 100 Euro erfolgt ausschließlich über ePayment.
Wichtiger Hinweis: Gute Deutschkenntnisse müssen vorhanden sein. Die lückenlose Anwesenheit ist erforderlich. Die Unterrichtungsbescheinigung kann erst bei einer lückenlosen Anwesenheit ausgestellt werden. Sie benötigen eine stabile Internetverbindung, einen PC, Laptop oder ein Tablet mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder ein Headset als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Termine und Ort können sich kurzfristig ändern. Weitere Informationen zur Unterrichtung erhalten Sie in Ihrer Einladung.
8. Wie melde ich mich für die Unterrichtung mit Dolmetscher an?
Termine in englischer, türkischer und vietnamesischer Sprache werden ebenfalls über das Onlineportal angeboten. Jede dieser Sprachen wird ein mal im Quartal durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass diese Unterrichtungen erst dann angeboten werden können, wenn eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern angemeldet ist. Über den Termin der Unterrichtung werden Sie schriftlich informiert.
Bei hoher Nachfrage kann im Einzelfall eine Anmeldung zum Anmeldeschluss nicht mehr angenommen werden, da alle Plätze bereits vergeben sind. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an! Aus organisatorischen Gründen können sich einzelne Termine verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer informiert.
9. Wie melde ich mich von der Unterrichtung ab?
Gemäß der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin
- ist bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR /bei Dolmetscherunterrichtungen von 65,00 EUR fällig.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Unterrichtung sind 50% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung fällt die volle Gebühr an.
Der Anmeldeschluss ist 14 Tage vor dem Unterrichtungsbeginn.
Eine Abmeldung erfolgt über das Onlineportal unter dem Menüpunkt "Meine Veranstaltungen" oder schriftlich per E-Mail unter gaststaettenunterrichtung@berlin.ihk.de.
Ein Umsetzen in einen anderen Termin, ein Tausch von Teilnehmern sowie das Nachholen von Fehlzeiten ist nicht möglich. Sie können sich dann nur erneut zu einem nächstmöglichen Termin gebührenpflichtig anmelden.
10. Veranstaltungsort
Die Gaststättenunterrichtung findet i.d.R. in unserem Schulungszentrum in der Hardenbergstr. 20, 10623 Berlin statt. Genauere Angaben erhalten Sie in Ihrer Einladung. Bitte beachten Sie insbesondere den Pin-Code zum Betreten des Gebäudes in der Einladung und bringen Sie diese am Tag der Unterrichtung mit!
11.Rechtsgrundlagen
Die Links zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen finden Sie hier.
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gaststättenverordnung (GastV) (aktuelle Gesamtausgabe wählen)