IHK-Weiterbildungsprüfung

Bilanzbuchhalter (in) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Hohe Qualifikation hat die Bilanzbuchhalter seit jeher zu gesuchten betrieblichen Spezialisten gemacht. Diese IHK-Weiterbildungsprüfung ist daher - bei bekanntermaßen hohen Prüfungsanforderungen - auch besonders stark nachgefragt. Bilanzbuchhalter besitzen eine kaufmännische Berufsausbildung und mehrjährige umfassende Berufserfahrung in der betrieblichen Finanzbuchhaltung, der Kosten- und Leistungsrechnung oder in der Mandantenbetreuung bei Steuerberatern. Sie besitzen das im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen notwendige betriebswirtschaftliche, handels- und steuerrechtliche Wissen, beherrschen die Verfahren der Bilanzierung und sind sicher im Abschluss. In der Finanzbuchhaltung können sie periodische Erfolgsrechnungen durchführen und Vorarbeiten zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht leisten. In der Betriebsbuchhaltung gehören die Inventur, die Kostenträgerrechnung und der Betriebsabrechnungsbogen zu ihren Aufgaben. Sie sind Gesprächspartner von Geschäftsleitung und Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, Steuerberater und Finanzamt. In mittleren und kleinen Betrieben tragen Bilanzbuchhalter oft umfassende Verantwortung für das Finanz- und Rechnungswesen. Auch Betriebswirte und Diplomkaufleute nutzen den Bilanzbuchhalter-Abschluss zur Spezialisierung und Vertiefung ihrer Kenntnisse. Mit der am 24. Dezember 2020 in Kraft getretenen Verordnung wird die Abschlussbezeichnung erweitert und führt den Zusatz “Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung”. In dieser neuen Verordnung ist auch der Anpassungsfortbildungsabschluss “Bilanzbuchhalter/in International” geregelt.

1. Prüfungstermine in Berlin

VO 2020 (und VO 2015 für Wiederholer/innen)

Aufgabenstellungen 1,2 und 3 (schriftliche Prüfung):
Frühjahr 2025:
Herbst 2024:
25./27.03. u. 01.04.2025
18./24./27.09.2024
Anmeldeschluss: 31.12.2024
Anmeldeschluss: 30.06.2024
Präsentation und Fachgespräch (mündliche Prüfung):
Frühjahr 2025:
Herbst 2024:
23. - 30.06.25
10. - 19.12.24
Anmeldeschluss: 31.12.24
Anmeldeschluss: 30.06.24
Anpassungsfortbildungsabschluss "Geprüfter/-in Bilanzbuchhalter/-in International":
Frühjahr 2025: 27./28.05.25 Anmeldeschluss: 28.02.25
Herbst 2024: 27./28.11.24 Anmeldeschluss: 30.08.24

Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung” ist in der entsprechenden aktuellen Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) 2020 geregelt; Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin. Wiederholer/innen, die die Prüfung gemäß der Verordnung 2015 begonnen haben, können das Prüfungsverfahren nach der alten Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 68 KB) 2015 "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in" 2015 zu Ende führen, erhalten in diesem Falle aber nur den Abschluss “Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in”, ohne den Zusatz “Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung”. Auf Antrag können Wiederholer/innen die Wiederholungsprüfung nach den Richtlinien der neuen Verordnung „Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung” beantragen, wobei dann die veränderte Bestehensregel für die schriftliche Prüfung gilt, dass alle drei schriftlichen Aufgaben mit mindestens 50 Punkten bestanden sein müssen. Ab der Herbstprüfung 2021 wird die Erstprüfung ausschließlich nach neuer Verordnung durchgeführt.

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 3 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post. Der Versand des Prüfungszeugnisses erfolgt durch einen externen Dienstleister ca. 3 Wochen nach Beendigung des Prüfungsverfahrens.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 110 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf zum Bachelor Professional in Buchhaltung.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Die überregionalen Prüfungsaufgaben berücksichtigen die folgende, vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB).

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn
50 %
Rücktritt nach Prüfungsbeginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die angemeldeten Prüfungsteile. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit 515,00 € für die schriftliche und mündliche Bilanzbuchhalter-Prüfung und für den Anpassungsfortbildungsabschluss "Geprüfter/-in Bilanzbuchhalter/-in International" 250,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung in allen Prüfungsteilen wird die volle Gebühr erhoben, im Falle der Wiederholung nur des mündlichen Teils der Bilanzbuchhalterprüfung werden 140,00 € fällig.
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
Mündliche Prüfung
140,00 €
Bitte beachten Sie, dass die anteilige Gebühr für die mündliche Prüfung bei Wiederholung von schriftlichen Fächern erneut auch dann anfällt, wenn die mündliche Prüfung noch nicht absolviert wurde.

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Gabriele Meissl unter der Tel.-Nr. 030 31510-807 oder per E-Mail: gabriele.meissl@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand: 01/2023