In der IHK Berlin findet eine antragsbegleitende Beratung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) statt. Informieren Sie sich, welche Antragsunterlagen einzureichen sind und wie wir Sie in der Anerkennungsberatung unterstützen können.
Die Industrie- und Handelskammern haben ihre Zuständigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) auf die IHK FOSA mit Sitz in Nürnberg übertragen. Gleichzeitig ist die IHK Berlin eine wichtige Anlaufstelle in der antragsbegleitenden Beratung für interessierte Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen und für Unternehmen mit internationalem Personal.
Kann ein Berufsabschluss trotz verlorener Dokumente anerkannt werden? Was kann ich tun, wenn meine Qualifikation nur teilweise einer deutschen entspricht? Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie in der IHK-Anerkennungsberatung.