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Experten in Sachen Miete
Es gibt kaum ein Thema, das die Wirtschaft so sehr umtreibt wie Mieten. Selbst wenn Sie nicht Eigentümer oder Verwalter sind, kommen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer damit in Berührung, etwa bei der Festsetzung von Gewerbemieten.
Sind sich die Parteien nach Auslaufen des Gewerbemietvertrags uneins über die Miete, stellt ein Sachverständiger oder eine Sachverständige die ortsübliche Miete fest.
© Getty Images/Ezra Bailey
Für den Zeitraum nach Auslaufen eines Gewerbemietvertrags gibt es in der Regel einen entsprechenden Paragrafen im Mietvertrag. Dieser lautet in den meisten Fällen wie folgt: „Einigen sich die Parteien nicht über die neue Höhe der Miete, soll ein von der IHK zu benennender Sachverständiger die ortsübliche Miete feststellen, die dann für beide Parteien verbindlich ist.“ Auf diese Art soll, anders als bei Wohnungsmieten, ein aufwendiges Klageverfahren abgewendet werden.
Bei Wohnungsmieten ist die Situation eine andere: Durch den Wohnraummangel hat ein Mieter oftmals nicht die Möglichkeit, bei einer Mieterhöhung die Wohnung zu wechseln. Kann oder will er die höhere Miete nicht zahlen, wird er vermutlich verklagt. Die Situation hat sich diesbezüglich dramatisch verschärft, die Gerichte sind überlastet, bei den meisten Klagen muss ein Mietsachverständiger eingeschaltet werden. In Berlin und Brandenburg gibt es aber sehr wenige öffentlich bestellte und vereidigte Mietsachverständige. Die entsprechende Ausbildung dauert mehrere Jahre und hält nicht mit der Nachfrage Schritt.
Ulrich Springer ist seit 1980 öffentlich bestellter und vereidigter Mietgutachter vor Berliner und Brandenburger Gerichten und sagt: „Neben mir gibt es in der Hauptstadtregion nur vier Sachverständige für Mieten. Dementsprechend beträgt die Wartezeit für ein Gutachten aktuell mindestens ein halbes, bei schwierigen Fällen auch mal ein ganzes Jahr.“
Für die Tätigkeit als Mietsachverständiger ist Fachwissen, erworben etwa im Studium der Architektur oder des Bauingenieurwesens oder eine Berufsausbildung mit Bezug zur Immobilienwirtschaft von Vorteil. Das Fachwissen wird im Rahmen der öffentlichen Bestellung durch die IHK überprüft. Darüber hinaus ist es notwendig, sich durch Recherchen, Kontakte und Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Alle Informationen zum Tätigkeitsprofil und zum Verfahren der Bestellung finden sich auf der IHK-Website (s. rechts). Die IHK Berlin sucht gegenwärtig weitere Mietsachverständige.
von Dr. Mateusz Hartwich