IHK Berlin
Die Wirtschaft braucht Sie - Werden Sie Sachverständige/r!
Die Nachfrage nach Sachverständigen-Dienstleistungen nimmt immer mehr zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: Wie finde ich einen qualifizierten Sachverständigen? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.
Doch deren Verfügbarkeit sowie Nachwuchs sind rar und so suchen wir Experten auf höchstem Niveau, die sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten. Wir suchen Experten auf höchstem Niveau, die interessiert an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind.
- Sie sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen oder weiteren beruflichen Perspektiven?
- Sie wollen Ihre beruflichen Erfahrungen und hohe Fachkompetenz über Ihre derzeitige Tätigkeit hinaus einsetzen?
Dann ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen genau das Richtige für Sie!
Die öffentliche Bestellung gibt Vertrauen und Sicherheit
Um einen Experten von einem nicht ausreichend qualifizierten Sachverständigen abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Dadurch wird dem Auftraggeber die Auswahl erleichtert. Öffentlich bestellte Sachverständige beauftragen zu können gibt den Auftraggebern Vertrauen und Sicherheit.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben.
Merkmale von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Art der Bezeichnung: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf die Bezeichnung „von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen.
- Rundstempel: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf einen Rundstempel führen. Dieser wird ihm von seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer bei der öffentlichen Bestellung ausgehändigt.
- Ausweis: Öffentlich bestellte Sachverständige besitzen einen von ihrer zuständigen IHK ausgestellten offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.
Welche Vorteile hat die öffentliche Bestellung für Sie?
- Durch die öffentliche Bestellung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie auf Ihrem Fachgebiet besonders qualifiziert sind.
- Außerdem werden Sie auch auf Ihre Unabhängigkeit und Neutralität vereidigt. Das stärkt Ihre Position, da man Ihnen mit einem neutralen Gutachten keine Vorteilsnahme unterstellt.
- Auch Gerichte beauftragen daher bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige.
- Sie genießen ein hohes Ansehen und vor allem großes Vertrauen bei Justiz, Verwaltung und Wirtschaft.
- Listung in einem bundesweiten, öffentlichen Verzeichnis www.ssv.ihk.de.
Sie sollten sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen, weil…
- Sie über eine mehrjährige Berufspraxis und über Erfahrungen als Sachverständiger verfügen,
- für das Sachgebiet, für das Sie eine öffentliche Bestellung beantragen möchten, ein Bedarf an Sachverständigen-Leistungen besteht,
- Sie über Fachkenntnisse, die über dem Durchschnitt liegen, über praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, verfügen,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bieten sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.
Bewerben Sie sich jetzt!
Unter Weitere Informationen finden Sie die weiteren Voraussetzungen, um die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu erlangen. Die Bestellungsvoraussetzungen für die einzelnen Sachgebiete sind für Sie abrufbar auf den Internetseiten im bundesweiten Sachverständigen-Verzeichnis. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Verfahren der öffentlichen Bestellung:
Wenn Sie über Erfahrung als Gutachter/-in verfügen bzw. ein/e Spezialist/-in auf Ihrem Sachgebiet sind und sich für die öffentliche Bestellung interessieren, lesen Sie bitte
- das Informationsblatt Öffentliche Bestellung und Vereidigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)
- die jeweiligen Bestellungsvoraussetzungen (soweit für Ihr Sachgebiet vorhanden, ggf. zu finden im Sachverständigenverzeichnis oder beim IfS)
- die Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB)
- die Richtlinien zur Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 321 KB)
Soweit Sie die dort genannten Voraussetzungen überwiegend (hierüber sprechen Sie mit Ihrem Fachbetreuer) erfüllen und ein öffentliches Bedürfnis an Sachverständigenleistungen auf dem Sachgebiet besteht, für das Sie öffentlich bestellt werden möchten, kann in der Regel ein erster persönlicher Termin vereinbart werden. Füllen Sie hierzu das Formular “Antrag auf Beratungsgespräch” (zu finden unter “Weitere Informationen”) aus und übersenden Sie es an die IHK Berlin (Sachverständigenwesen), am besten per Mail. Gerne können Sie uns aber auch zunächst telefonisch kontaktieren!