Standortpolitik
Merkblatt Taxen- und Mietwagenverkehr
Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr
I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der für den Taxen- und Mietwagenverkehr in Wuppertal, Solingen und Remscheid zuständigen Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung sind
- die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, gegebenenfalls der für die Führung
der Geschäfte bestellten Person
- die finanzielle Leistungsfähigkeit seines Betriebes und
- die fachliche Eignung des Antragstellers als Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
1. Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus Verkehrssünderkartei).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250,00 € für das erste Fahrzeug und 1.250,00 € für jedes weitere beträgt.
3. Fachliche Eignung
Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
- eine bestandene Abschlussprüfung,
- zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt:
Personenverkehr,
- zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels-
und Verkehrsakademie in Bremen,
- als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I
Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule
Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrwirtschaftlerin an
der Technischen Universität Dresden.
III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
1. Prüfungssachgebiete
Die Prüfungssachgebiete sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2. Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen einstündigen Prüfungsteilen und gegebenenfalls einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet sind.
- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 Prozent (60 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übung/Fallstudien zu 35 Prozent (52,5 Punkte),
- mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 90 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d.h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweilige Punkteanteil unter 50 % liegt (d.h. im Teil 1 unter 30 Punkten bzw. im Teil 2 unter 26,25 Punkten erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls, wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt hat.
3. Anmeldung zur Prüfung /Prüfungsgebühr
Sie können sich online anmelden (siehe Menüleiste).
Die Prüfungsgebühr beträgt 166,00 € und ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen. Die Gebührenschuld entsteht mit der Anmeldung zur Prüfung. Erst nach Zahlung der Gebühr kann eine Einladung zur Prüfung erfolgen.
Die Einladung zur Fachkundeprüfung wird circa 14 Tage vor dem Prüfungstermin zugeschickt.
4. Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Literatur
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der für den Taxen- und Mietwagenverkehr in Wuppertal, Solingen und Remscheid zuständigen Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung sind
- die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, gegebenenfalls der für die Führung
der Geschäfte bestellten Person
- die finanzielle Leistungsfähigkeit seines Betriebes und
- die fachliche Eignung des Antragstellers als Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
1. Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus Verkehrssünderkartei).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250,00 € für das erste Fahrzeug und 1.250,00 € für jedes weitere beträgt.
3. Fachliche Eignung
Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
- eine bestandene Abschlussprüfung,
- zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt:
Personenverkehr,
- zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels-
und Verkehrsakademie in Bremen,
- als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I
Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule
Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrwirtschaftlerin an
der Technischen Universität Dresden.
III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
1. Prüfungssachgebiete
Die Prüfungssachgebiete sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2. Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen einstündigen Prüfungsteilen und gegebenenfalls einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet sind.
- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 Prozent (60 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übung/Fallstudien zu 35 Prozent (52,5 Punkte),
- mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 90 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d.h. wenn in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweilige Punkteanteil unter 50 % liegt (d.h. im Teil 1 unter 30 Punkten bzw. im Teil 2 unter 26,25 Punkten erreicht wurden).
Sie entfällt ebenfalls, wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt hat.
3. Anmeldung zur Prüfung /Prüfungsgebühr
Sie können sich online anmelden (siehe Menüleiste).
Die Prüfungsgebühr beträgt 166,00 € und ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen. Die Gebührenschuld entsteht mit der Anmeldung zur Prüfung. Erst nach Zahlung der Gebühr kann eine Einladung zur Prüfung erfolgen.
Die Einladung zur Fachkundeprüfung wird circa 14 Tage vor dem Prüfungstermin zugeschickt.
4. Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Literatur
- Lehr-/Übungsbücher
Bidinger, Rita/Grätz, Thomas:
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer, Leitfaden für die Fachkundeprüfung,
München: Verlag Vogel.
Helf-Marx, Christiane:
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK – Fachrichtung
„Taxi und Mietwagen”, - Lehrbuch und Fragenkatalog, ISBN 3-930581-05-1
Oer-Erkenschwick:
HeMa-Marx.
- Lösungsbuch, ISBN 3-930581-06-X
Oer-Erkenschwick, HeMa-Marx.
Koch, Walter/Pieper, Klaus:
Taxi - Handbuch -, Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-931724-04-2, München: Verlag Huss.
Meißner, Hans/Mattern, Claus:
Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, ISBN 3-574-24030-9. München: Verlag Vogel.
Textausgaben von Rechtsvorschriften
BOKraft-Textsammlung, ISBN 3-87841-130-8. Düsseldorf :Verlag J. Fischer
Krämer, Horst:
Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, ISBN 3-87841-071-9. Düsseldorf: Verlag J. Fischer.
Taxen- und Tarifordnung:
der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
Kommentare
Hole, Hans-Gerhard:
BOKraft, Kommentar. ISBN 3-574-24015-5, München: Verlag Vogel
Krämer, Horst:
BOKraft, Kommentar, ISBN 3-87841-129-4. Düsseldorf: Verlag J. Fischer.
Anschriften der Verkehrsverlage
Bidinger, Rita/Grätz, Thomas:
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer, Leitfaden für die Fachkundeprüfung,
München: Verlag Vogel.
Helf-Marx, Christiane:
Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK – Fachrichtung
„Taxi und Mietwagen”, - Lehrbuch und Fragenkatalog, ISBN 3-930581-05-1
Oer-Erkenschwick:
HeMa-Marx.
- Lösungsbuch, ISBN 3-930581-06-X
Oer-Erkenschwick, HeMa-Marx.
Koch, Walter/Pieper, Klaus:
Taxi - Handbuch -, Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-931724-04-2, München: Verlag Huss.
Meißner, Hans/Mattern, Claus:
Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, ISBN 3-574-24030-9. München: Verlag Vogel.
Textausgaben von Rechtsvorschriften
BOKraft-Textsammlung, ISBN 3-87841-130-8. Düsseldorf :Verlag J. Fischer
Krämer, Horst:
Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, ISBN 3-87841-071-9. Düsseldorf: Verlag J. Fischer.
Taxen- und Tarifordnung:
der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten)
Kommentare
Hole, Hans-Gerhard:
BOKraft, Kommentar. ISBN 3-574-24015-5, München: Verlag Vogel
Krämer, Horst:
BOKraft, Kommentar, ISBN 3-87841-129-4. Düsseldorf: Verlag J. Fischer.
Anschriften der Verkehrsverlage
- Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel. (0211) 9 91 93- 0
vvfis@t-online.de
- Verkehrsverlag HeMa e.K.
Ruhehorst 37, 46244 Bottrop
Telefon (02045) 41 44 8-0
Telefax (02045) 41 44 8-20
http://www.verkehrsverlag-hema.de
- Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81673 München,
Tel. (089) 4 31 80-0
- Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München,
Tel.: (0 89) 3 23 91 -0, Fax: (089) 3 23 91–416
http://www.hussverlag.de
E-Mail: buchversand@huss-verlag.de
Die Zusammenstellung ist nur eine Auswahl, sie ist weder erschöpfend noch verbindlich.
Schulungsveranstalter
Die in der Anlage 4 aufgeführten Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch.
vvfis@t-online.de
- Verkehrsverlag HeMa e.K.
Ruhehorst 37, 46244 Bottrop
Telefon (02045) 41 44 8-0
Telefax (02045) 41 44 8-20
http://www.verkehrsverlag-hema.de
- Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81673 München,
Tel. (089) 4 31 80-0
- Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München,
Tel.: (0 89) 3 23 91 -0, Fax: (089) 3 23 91–416
http://www.hussverlag.de
E-Mail: buchversand@huss-verlag.de
Die Zusammenstellung ist nur eine Auswahl, sie ist weder erschöpfend noch verbindlich.
Schulungsveranstalter
Die in der Anlage 4 aufgeführten Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch.
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.