Impressumspflichten für Finanzanlagenvermittler
Finanzanlagenvermittler unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach §§ 11a, 34f Gewerbeordnung (GewO). Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internetimpressums ergeben.