Rechtsmittel des Beitragspflichtigen
Wenn Sie Rechtsmittel einlegen wollen, steht Ihnen das Klageverfahren zur Verfügung. Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides. Bitte beachten Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung und die weiteren Hinweise auf Ihrem Beitragsbescheid!
Klagen bei Gericht sind für beide Seiten aufwändig und teuer. Gerne prüfen wir nach Ihrem Hinweis Ihren Bescheid auf Richtigkeit und erläutern ggf. den Bescheid. Vielfach lassen sich damit Klagen vermeiden und das Thema schnell und unbürokratisch erledigen. Diese interne Überprüfung hat keine Auswirkung auf Ihr Recht zur Klage, entbindet Sie aber nicht von der Einhaltung der Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe dieses Bescheides.