Fälligkeit und Zahlung (sowie Stundung)
Fälligkeit
Die Fälligkeit des Bescheides ist ein Monat nach Zugang. Bitte halten Sie diese Frist ein und vermeiden so Mahn- und ggf. Vollstreckungsverfahren, die zusätzliche, vom Beitragspflichtigen zu tragende Kosten verursachen.
In Einzelfällen kann auf Antrag geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Stundung, Ratenzahlung oder für einen Erlass vorliegen.
In Einzelfällen kann auf Antrag geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Stundung, Ratenzahlung oder für einen Erlass vorliegen.
Stundung der Gesamtforderung / Ratenzahlung
Um Ihre Zahlungsverpflichtung etwas zu verschieben, können Sie mit einem formlosen Antrag und einer für uns nachvollziehbaren und ggf. uns gegenüber zu belegenden Begründung eine Stundung beantragen. Die Stundungsdauer beträgt grundsätzlich sechs Monate.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den fälligen Beitrag innerhalb eines individuell vereinbarten Ratenzahlungsplans auszugleichen.
Bitte nehmen Sie wegen einer persönlichen Vereinbarung Kontakt mit uns auf unter der Telefonnummer: 0921 886-222 oder per E-Mail: beitrag@bayreuth.ihk.de.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den fälligen Beitrag innerhalb eines individuell vereinbarten Ratenzahlungsplans auszugleichen.
Bitte nehmen Sie wegen einer persönlichen Vereinbarung Kontakt mit uns auf unter der Telefonnummer: 0921 886-222 oder per E-Mail: beitrag@bayreuth.ihk.de.