Erlass

Im Interesse der Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen sind bei der Prüfung eines Antrags auf Beitragserlass wegen unbilliger Härte strenge Maßstäbe anzulegen.

Bei Einzelunternehmen kann der Erlass gewährt werden, wenn das Existenzminimum nicht gesichert ist. Dies muss jedoch uns gegenüber belegt werden. Hierfür benötigen wir als Nachweis folgende Unterlagen in Kopie:
  • letzter Einkommensteuerbescheid und Jahresabschluss ( Bilanz oder Einnahme Überschussrechnung und die Gewinn- und Verlustrechnung)

  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), hilfsweise Kontoauszüge und ggf. einen Bescheid für Entgeltersatzleistungen (Rente, Arbeitslosengeld, etc.), die die momentane finanzielle Situation widerspiegeln.
Für Kapitalgesellschaften kann der Mindestbeitrag nach herrschender Rechtsprechung nicht erlassen werden.