Sachverständigenausschuss

Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern, davon 6 Vertreter der Wirtschaft, 5 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus verschiedenen Fachgebieten und einem Vertreter der Justiz.
Der Sachverständigenausschuss ist zu hören bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, bei wesentlichen Änderungen einer öffentlichen Bestellung und der Rücknahme oder Verlängerung der öffentlichen Bestellung.
Außerdem gibt der Ausschuss Stellungnahmen zu allen sonstigen Fragen des Sachverständigenwesens ab. Hierzu zählen die Honorierung von Sachverständigen oder die Zertifizierung von Sachverständigen.