22.10.2024

IHK-Gremium Kronach fordert: Keine Realsteuererhöhungen

Jedes dritte Unternehmen wäre bei Gewerbesteuererhöhungen betroffen

"Unsere Kronacher Wirtschaft steht unter Druck wie seit der deutschen Wiedervereinigung nicht mehr", macht Hans Rebhan deutlich, Vorsitzender des IHK-Gremiums Kronach. "Zusätzliche Belastungen, etwa eine Erhöhung der Gewerbesteuer, müssen unbedingt vermieden werden."

37 der 196 Kommunen im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth haben 2024 an der Steuerschraube gedreht und die Realsteuerhebesätze angehoben. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe- sowie die Grundsteuern A und B. Zum Vergleich: 2023 gab es insgesamt "nur" 22 Erhöhungen bei drei Senkungen.

Die Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Kronach liegen aktuell zwischen 250 (Reichenbach) und 400 Punkten (Tschirn). Die Grundsteuer B, die alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer betrifft, liegt zwischen 300 (Reichenbach) und 387 Punkten (Tschirn).

Vier Kommunen haben ihre Gewerbesteuerhebesätze gegenüber 2023 erhöht, so die aktuelle Realsteuerumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth (Schneckenlohe, Tettau, Tschirn und Wallenfels). Fünf Kommunen haben die Grundsteuer B erhöht: Kronach, Ludwigsstadt, Mitwitz, Schneckenlohe und Tschirn. Davon sind Grundstücks- und Immobilienbesitzer betroffen (Privateigentümer und Unternehmen).

Gewerbesteuerhebesätze: Wichtiger Standortfaktor

"Bei der Ansiedlung neuer Unternehmen spielen die Gewerbesteuerhebesätze eine zentrale Rolle. Mindestens genauso wichtig sind sie aber auch für bereits ansässige Firmen", so Rebhan. "Keine Frage, die aktuellen Rahmenbedingungen bringen viele Kommunen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Aber auch die Unternehmen vertragen keine weiteren Mehrbelastungen." Ein Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung sei deshalb auch immer vorausschauende Standortsicherung, so Rebhan. Er verweist dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung, wonach die IHK-Mitgliedsunternehmen Zukunftsinvestitionen und damit neue Arbeitsplätze vor allem im Ausland tätigen wollen. Er befürchtet, dass entsprechende Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen diesen Trend weiter befeuern.

Immer mehr kostenintensive Pflichtaufgaben für die Kommunen

Erhebliche Verantwortung dafür, dass immer mehr Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, tragen Bund und Land. Rebhan: "Es ist alarmierend, dass die Kommunen für ihre stetig wachsenden Pflichtaufgaben nicht die nötigen finanziellen Ressourcen erhalten." Er nennt beispielhaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, eine bessere ÖPNV-Anbindung oder Investitionen für den Klimaschutz. Hinzu komme, dass über 100 finanziell klamme bayerische Kommunen im vergangenen Jahr Stabilisierungshilfen des Freistaates erhalten haben. Diese sind aber an Auflagen geknüpft, etwa die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze betreffend.

Werden daraufhin die Gewerbe- oder die Grundsteuer erhöht, bleibe die Mehrbelastung letztendlich an den Unternehmen und den Immobilieneigentümern und damit oft auch an den Mietern hängen. Er appelliert an die Kommunen, das Instrument einer Steuererhöhung unbedingt nur dann einzusetzen, wenn es gar nicht anders gehe.

Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen?

Rebhan verweist einige "Binsenweisheiten" ins Reich der Fabeln. So sei die immer wieder gehörte Aussage, dass die Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung nicht betroffen seien, nur die halbe Wahrheit, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich: "Alle Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das die GmbHs, sind von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen." Er verweist darauf, dass jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK eine Kapitalgesellschaft ist.

"Die Schlussfolgerung, Kapitalgesellschaften seien durch Steuersenkungen bereits ausreichend entlastet worden und man deswegen an anderer Stelle Steuern erhöhen könne, ist falsch. Die Unternehmenssteuerreform, auf die sich diese Argumentation stützt, ist schließlich bereits 16 Jahre her", zeigt sich Rebhan verwundert. "Wer so argumentiert, macht sich unglaubwürdig. Vor allem dann, wenn diese Steuersenkung als Argument hergenommen wird, an anderer Stelle – etwa bei den Gewerbesteuern - an der Steuerschraube zu drehen.“ In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Kronach seit 2008 im Schnitt um 15,1 auf 345,2 Punkte angehoben wurden. Der Durchschnittswert stieg in Oberfranken um 33,7 auf 356,7 Punkte.

Während drei Kommunen im Landkreis Kronach die Gewerbesteuerhebesätze in den vergangenen 16 Jahren konstant gehalten und eine den Gewerbesteuerhebesatz gesenkt hat, gibt es andererseits eine Kommunen mit einem Anstieg des Gewerbesteuerhebesatzes um 100 Punkte.

Auch seien Modellrechnungen falsch, die belegen sollen, dass Personengesellschaften im Falle einer Gewerbesteuererhöhung letztendlich weniger bezahlen müssten. Bereits seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gehören diese Modellrechnungen der Geschichte an, macht Wandner deutlich.

Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Neuregelung der Grundsteuer-Hebesätze erforderlich geworden, die bundesweit ab 1. Januar 2025 gilt. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung. Rebhan: "Ich erinnere an das Versprechen der Politik, die Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten und fordere alle Kommunen auf, dieses Versprechen auch umzusetzen!"

Alle Ergebnisse der Gewerbesteuerumfrage finden Sie hier:
bayreuth.ihk.de/realsteuerhebesaetze-2024