22.10.2024

IHK-Gremium Hof fordert: Keine Realsteuererhöhungen

Jedes dritte Unternehmen wäre bei Gewerbesteuererhöhungen betroffen

"Mehrkosten durch steigende Gewerbe- oder Grundsteuern kann gerade jetzt kein Unternehmen brauchen", macht Michael Bitzinger deutlich, Vorsitzender des IHK-Gremiums Hof. "Unsere Hofer Wirtschaft steht auch so schon unglaublich unter Druck."

35 der 196 Kommunen im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth haben 2024 an der Steuerschraube gedreht und die Realsteuerhebesätze angehoben. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe- sowie die Grundsteuern A und B. Zum Vergleich: 2023 gab es insgesamt "nur" 22 Erhöhungen.

Die Gewerbesteuerhebesätze in der Stadt und im Landkreis Hof liegen aktuell zwischen 300 (Töpen) und 415 Punkten (Stadt Hof), die Grundsteuer B, die alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer betrifft, zwischen 290 (Töpen) und 410 Punkten (Stadt Hof).

Acht Kommunen im IHK-Gremium Hof haben gegenüber dem Vorjahr die Realsteuerhebesätze angehoben (Stadt Hof, Gattendorf, Regnitzlosau und Schauenstein bei der Gewerbesteuer sowie Münchberg, Oberkotzau, Regnitzlosau und Schauenstein bei der Grundsteuer A und B).

Gewerbesteuerhebesätze: Wichtiger Standortfaktor

"Die Gewerbesteuerhebesätze gehören zu den wichtigsten 'harten' Standortfaktoren sowohl für Neuansiedlungen als auch für die bereits ansässigen Unternehmen", so Bitzinger. "Mir ist klar, dass die aktuellen Rahmenbedingungen etliche Kommunen in eine angespannte finanzielle Lage bringen. Aber auch unsere Unternehmen stehen enorm unter Druck. Weitere Mehrkosten brauchen unsere Unternehmen aktuell weniger denn je.

Ein Verzicht auf eine Gewerbesteuererhöhung wäre deshalb vorausschauende Standortsicherung, so Bitzinger. Er verweist dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung, wonach die IHK-Mitgliedsunternehmen Zukunftsinvestitionen und damit neue Arbeitsplätze vor allem im Ausland tätigen wollen. Er befürchtet, dass entsprechende Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen diesen Trend weiter befeuern.

Immer mehr kostenintensive Pflichtaufgaben für die Kommunen

Erhebliche Verantwortung dafür, dass immer mehr Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, tragen Bund und Land. "Die unzureichende finanzielle Ausstattung steht im Widerspruch zu den zunehmenden Pflichtaufgaben unserer Kommunen", kritisiert Bitzinger. Er nennt beispielhaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, eine bessere ÖPNV-Anbindung oder Investitionen für den Klimaschutz. Werden daraufhin die Gewerbe- oder die Grundsteuer erhöht, bleibe die Mehrbelastung letztendlich an den Unternehmen und den Immobilieneigentümern und damit oft auch an den Mietern hängen. Er appelliert an die Kommunen, das Instrument einer Steuererhöhung unbedingt nur dann einzusetzen, wenn es gar nicht anders gehe.

Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen?

Bitzinger verweist einige "Binsenweisheiten" ins Reich der Fabeln. So sei die immer wieder gehörte Aussage, dass die Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung nicht betroffen seien, nur die halbe Wahrheit, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich: "Alle Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das die GmbHs, sind von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen." Er verweist darauf, dass jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK eine Kapitalgesellschaft ist.

"Die Argumentation, Kapitalgesellschaften seien durch frühere Steuersenkungen bereits ausreichend entlastet worden, überzeugt mich in keinster Weise. Die Unternehmenssteuerreform, auf die sich diese Aussage stützt, ist bereits seit 2008, also seit 16 Jahren in Kraft", macht Bitzinger deutlich. "Auch ist es keinesfalls Sinn einer Steuerentlastung, dass Unternehmen an anderer Stelle ein Mehrbelastung erfahren.“ Er verweist außerdem darauf, dass die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Hof seit 2008 im Schnitt um 32,2 auf 344,7 Punkte angehoben wurden. Im IHK-Einzugsgebiet liegt der Durchschnittswert bei 356,7 Punkten, gegenüber 2008 lag der Zuwachs bei 33,6 Punkten.

Während vier Kommunen im Raum Hof die Gewerbesteuerhebesätze in den vergangenen 16 Jahren konstant gehalten haben, gibt es andererseits sieben Kommunen, wo die Gewerbesteuerhebesätze um 50 Punkte oder mehr gestiegen ist.

Auch seien Modellrechnungen falsch, die belegen sollen, dass Personengesellschaften im Falle einer Gewerbesteuererhöhung letztendlich weniger bezahlen müssten. Bereits seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gehören diese Modellrechnungen der Geschichte an, macht Wandner deutlich.

Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Neuregelung der Grundsteuer-Hebesätze erforderlich geworden, die bundesweit ab 1. Januar 2025 gilt. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung. Bitzinger: "Ich fordere alle Kommunen nachdrücklich auf, die Hebesätze für die Grundsteuer so zu gestalten, dass sie in der Summe aufkommensneutral bleiben – so wie es von allen Seiten versprochen wurde!"

Alle Ergebnisse der Gewerbesteuerumfrage finden Sie hier:
bayreuth.ihk.de/realsteuerhebesaetze-2024