04.11.2024
IHK-Gremium Forchheim fordert: Keine Realsteuererhöhungen!
- Gewerbesteuererhöhungen mitten im Abschwung sind Gift für den Standort
- Immer mehr kostenintensive Pflichtaufgaben für die Kommunen
- Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen?
- Veraltete Modellrechnungen
- Steuererhöhungen in der aktuellen Konjunkturlage Gift für den Standort
- Gewerbesteuerhebesätze: Wichtiger Standortfaktor
- Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten
Gewerbesteuererhöhungen mitten im Abschwung sind Gift für den Standort
"Unsere Forchheimer Wirtschaft steht unter Druck wie schon lange nicht mehr", macht Dr. Michael Waasner deutlich, IHK-Präsident und Vorsitzender des IHK-Gremiums Forchheim. Er warnt deshalb vor einer Erhöhung der Gewerbsteuer: "Steuererhöhungen in einen Abschwung hinein sind Gift für Investitionen der Unternehmen vor Ort."
35 der 196 Kommunen im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth haben 2024 an der Steuerschraube gedreht und die Realsteuerhebesätze angehoben. Zu den Realsteuern zählen die Gewerbe- sowie die Grundsteuern A und B.
Die Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Forchheim liegen aktuell zwischen 330 (Wiesenthau) und 400 Punkten (Eggolsheim, Hallerndorf, Igensdorf, Poxdorf und Weilersbach). Die Grundsteuer B, die alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer betrifft, liegt zwischen 325 (Hetzles) und 500 Punkten (Eggolsheim).
Dr. Waasner lobt die Kommunen im Landkreis Forchheim, die gegenüber dem Vorjahr keine Erhöhung der Gewerbesteuer oder der Grundsteuer A bzw. B vorgenommen haben, wie die aktuelle Realsteuerumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth zeigt. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Landkreiskommunen im Schnitt sowohl bei der Gewerbesteuer (376,9 Punkte), als auch bei der Grundsteuer B (396,7 Punkte) im Schnitt die höchsten Hebesätze Oberfrankens aufweisen. Die Vergleichswerte liegen bei 356,7 und 369,4 Punkten.
Immer mehr kostenintensive Pflichtaufgaben für die Kommunen
Erhebliche Verantwortung dafür, dass immer mehr Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, tragen Bund und Land. Dr. Waasner: "Die finanzielle Ausstattung der Kommunen hält nicht Schritt mit den steigenden Anforderungen." Er nennt beispielhaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, eine bessere ÖPNV-Anbindung oder Investitionen für den Klimaschutz. Werden daraufhin die Gewerbe- oder die Grundsteuer erhöht, bleibe die Mehrbelastung auch an den Unternehmen und den Immobilieneigentümern und oft auch an den Mietern hängen. Er appelliert an die Kommunen, Steuererhöhungen nur dann vorzunehmen, wenn es gar nicht anders gehe.
Hat eine Gewerbesteuererhöhung Auswirkungen auf Unternehmen?
Dr. Waasner verweist einige "Binsenweisheiten" ins Reich der Fabeln. So sei die immer wieder gehörte Aussage, dass die Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung nicht betroffen seien, nur die halbe Wahrheit, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich: "Alle Kapitalgesellschaften, in erster Linie sind das die GmbHs, sind von einer Erhöhung der Gewerbesteuer vollumfänglich betroffen." Er verweist darauf, dass jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK eine Kapitalgesellschaft ist.
"Das Argument, Kapitalgesellschaften sind bereits durch Steuerreformen entlastet worden, finde ich sehr fragwürdig, da die betreffende Steuerreform 16 Jahre her ist", zeigt sich Dr. Waasner verwundert. "Außerdem kann es nicht Zweck einer Steuerreform sein, Unternehmen an einer Stelle zu entlasten, um sie an anderer Stelle stärker zu belasten."
Er verweist darauf, dass die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Forchheim seit der Gewerbesteuerreform 2008 im Schnitt um 49,3 auf 376,9 Punkte angehoben wurden. Während zwei Kommunen im Raum Forchheim die Gewerbesteuerhebesätze in den vergangenen 16 Jahren konstant gehalten haben, gibt es andererseits 16 Kommunen mit einem Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze um 50 Punkte und mehr – bei 29 kreisangehörigen Kommunen.
Veraltete Modellrechnungen
Wandner macht deutlich, dass Modellrechnungen falsch sind, die belegen sollen, dass Personengesellschaften im Falle einer Gewerbesteuererhöhung letztendlich entlastet würden. Bereits seit der Unternehmenssteuerreform 2008 gehören diese Modellrechnungen der Geschichte an. Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Punkten werde die steigende Gewerbesteuer durch eine verringerte Einkommenssteuer kompensiert. Wandner: "Aber bei einem Gewerbesteuerhebesatz von über 400 Punkten sind auch Personengesellschaften potenziell von Gewerbesteuererhöhungen betroffen."
Steuererhöhungen in der aktuellen Konjunkturlage Gift für den Standort
"Steuererhöhungen in einer Rezession sind Gift für den Standort, zumal bereits andere Kostenfaktoren wie Energie und oft auch Materialkosten von staatlichen Einflüssen bestimmt sind", warnt Dr. Waasner. "Schließlich werden unseren Unternehmen durch Kostensteigerungen Mittel entzogen, die sie dringend für ihre Zukunftssicherung benötigen."
Gewerbesteuerhebesätze: Wichtiger Standortfaktor
"Gewerbesteuerhebesätze sind ein wichtiger Standortfaktor für neue Unternehmen, aber auch für die ansässigen Firmen", so Dr. Waasner. "Ich verstehe, dass die gegenwärtigen Rahmenbedingungen unsere Kommunen in eine schwierige finanzielle Lage bringen können." Er appelliert an die Kommunen, vor einer Gewerbesteuererhöhung auch potenzielle Kosteneinsparungen zu prüfen. "Wollen Unternehmen konkurrenzfähig bleiben, müssen sie auch erst alle Kosten auf den Prüfstand stellen, bevor als letzte mögliche Maßnahme die Preise erhöhen."
Keinesfalls dürfe man die Bedeutung der Gewerbesteuerhebesätze unterschätzen. "Ein Verzicht auf eine Erhöhung ist auch vorausschauende Standortsicherung", so Dr. Waasner. Er verweist dabei auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturbefragung, wonach die IHK-Mitgliedsunternehmen Zukunftsinvestitionen und damit neue Arbeitsplätze vor allem im Ausland tätigen wollen. Er befürchtet, dass entsprechende Gewerbe- und Grundsteuererhöhungen diesen Trend weiter befeuern.
Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalten
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Neuregelung der Grundsteuer-Hebesätze erforderlich geworden, die bundesweit ab 1. Januar 2025 gilt. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung. Dr. Waasner: "Es ist unerlässlich, dass alle Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral festlegen. Ich fordere Sie auf, diesem von allen Seiten gegebenen Versprechen nachzukommen!"