IHK-Umfrage zu Gewerbesteuer und Grundsteuer 2024

Im aktuellen Jahr zahlreiche Erhöhungen zu verzeichnen

Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 35 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen haben lediglich zwei Gemeinden Senkungen vorgenommen. Im Vorjahr gab es 22 Erhöhungen und drei Senkungen. Der jährliche Aufwärtstrend bei den Realsteuern ist also noch einmal deutlich angestiegen. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. In zwei IHK-Gremien sind die Realsteuern konstant geblieben.

Im Einzelnen wurde bei 20 Gemeinden die Gewerbesteuer erhöht. Die Grundsteuer A wurde in 25 Gemeinden erhöht. Die Grundsteuer B wurde in 24 Gemeinden erhöht. Senkungen bei der Gewerbesteuer gab es in einer Gemeinde. Senkungen bei der Grundsteuer A und B gab es in jeweils zwei Gemeinden. Vier Gemeinden planen derzeit bereits Erhöhungen für das Jahr 2025. In weiteren 21 Gemeinden wird eine Erhöhung für das Jahr 2025 diskutiert.

Im Vergleich zu den Vorjahren kann man im Kammerbezirk für das Jahr 2024 nochmals eine deutliche Erhöhung der Realsteuerbelastung ausmachen. Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann derzeit nicht ausgemacht werden. Der politische Fokus bei den Realsteuern liegt weiterhin auf der Grundsteuerreform. Es ist mit weiteren Diskussionen um die Höhe der Grundsteuerhebesätze zu rechnen. Aus Sicht der IHK sind Steuererhöhungen „durch die Hintertür“ zu vermeiden und Hebesätze nach dem Gebot der Aufwandsneutralität der Grundsteuerreform ggf. abzusenken.

Entwicklung der Gewerbesteuer im Kammerbezirk

2024 sind bei 20 von 196 Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Senkungen gab es in drei Gemeinden.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Baunach 400 (380), Breitengüßbach 380 (350), Hirschaid 420 (360), Lisberg 350 (320), Schönbrunn i. Steig. 400 (350)
IHK-Gremium Bayreuth: Bad Berneck i. F. 400 (380), Eckersdorf 380 (360), Kirchenpingarten 400 (380)
IHK-Gremium Forchheim: keine
IHK-Gremium Hof: Hof 415 (400), Gattendorf 360 (350), Regnitzlosau 350 (330), Schauenstein 400 (380)
IHK-Gremium Kronach: Schneckenlohe 335 (300), Tettau 350 (330), Tschirn 400 (350), Wallenfels 335 (331)
IHK-Gremium Kulmbach: Ködnitz 330 (345), Mainleus 340 (320), Untersteinach 335 (332)
IHK- Gremium Lichtenfels: keine
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Nagel 340 (330), Selb 390 (360)

Wirft man einen Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre, so zeigt sich für 2024 ein Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth von im letzten Jahr von 354,6 um 2,1 auf 356,7 Prozentpunkte. Seit 2014 ist damit insgesamt ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 342,3 Prozentpunkten auf 356,7 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 14,4 Prozentpunkten.
Die regionale Auswertung durchschnittlicher Werte nach IHK-Gremien sieht wie folgt aus:
Den höchsten Durchschnittswert für die Gewerbesteuer weist demnach unverändert das IHK-Gremium Forchheim mit 376,9 Prozentpunkten, den niedrigsten Wert mit derzeit 332,0 Prozentpunkten das IHK-Gremium Kronach auf. Die übrigen IHK-Gremien bewegen sich dazwischen.

Den niedrigsten Hebesatz für die Gewerbesteuer hat unverändert die Gemeinde Reichenbach im Landkreis Kronach mit 250 Prozentpunkten. Die Gemeinde Hirschaid hat mit 420 Prozentpunkten hingegen den höchsten Wert für die Gewerbesteuer innerhalb des Kammerbezirks zu verzeichnen.
Für weitere ausgewählte oberfränkische Kommunen ergibt sich folgendes Bild:

Entwicklung bei der Grundsteuer im Kammerbezirk

2024 wurde die Grundsteuer A in 25 Gemeinden erhöht. Die Grundsteuer B wurde in 24 Gemeinden erhöht. Senkungen bei der bei der Grundsteuer A und B gab es in jeweils zwei Gemeinden.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen für die Grundsteuer B (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Baunach 420 (360), Breitengüßbach 380 (350), Burgwindheim 370 (350), Hirschaid 420 (360), Lisberg 350 (320), Pettstadt 360 (350), Priesendorf 320 (350), Schönbrunn i. Steig. 400 (350), Strullendorf 430 (370)
IHK-Gremium Bayreuth: Goldkronach 360 (350)
IHK-Gremium Forchheim: keine
IHK-Gremium Hof: Münchberg 380 (340), Oberkotzau 350 (320), Regnitzlosau 380 (350), Schauenstein 400 (360)
IHK-Gremium Kronach: Kronach 350 (345), Ludwigsstadt 350 (339), Mitwitz 362 (350), Schneckenlohe 350 (300), Tschirn 387 (370)
IHK-Gremium Kulmbach: Kulmbach 350 (320), Harsdorf 390 (370), Ködnitz 330 (345), Ludwigschorgast 370 (340), Mainleus 345 (270), Neudrossenfeld 340 (300), Untersteinach 355 (330)
IHK- Gremium Lichtenfels: keine
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: keine

Bamberg weist bei der Grundsteuer B mit jeweils 535 Prozentpunkten die höchsten Hebesätze im Kammerbezirk aus. Hallstadt verzeichnet mit einem Hebesatz von 250 Prozentpunkten für die Grundsteuer B dagegen den niedrigsten Hebesatz.
Insgesamt stieg der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B im Kammerbezirk von zuletzt 365,7 um 3,9 auf 369,6 Prozentpunkte in diesem Jahr. Auch bei der Grundsteuer B ist damit über die letzten 10 Jahre ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B stieg in diesem Zeitraum von 342,8 Prozentpunkten auf 369,6 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 26,8 Prozentpunkten.

Fazit

Selbst im Vergleich zum Vorjahr, welches bereits zahlreiche Erhöhungen beinhaltete, konnten 2024 nochmals deutliche Zunahmen bei den Realsteuern festgestellt werden.

Als Vertreter von rund 51.000 Mitgliedunternehmen sieht die IHK den Trend von weiter steigenden Realsteuerhebesätzen sehr kritisch.

Stand der Grundsteuerreform: Ab 2025 gelten die neuen Regelungen

Die neuen Regelungen der bayerischen Grundsteuer gelten zum 1. Januar 2025.

Die Grundsteuerreform soll nach dem Willen des Gesetzgebers aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet dabei nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt. Aufkommensneutralität bedeutet diesbezüglich nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat, wie in den Jahren vor der Reform. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchsetzung der Aufwandsneutralität gibt es nicht. Es ist also im laufenden Jahr noch mit zahlreichen Diskussionen, um die Höhe der Hebesätze zu rechnen. 21 Gemeinden haben uns dieses Jahr bereits mitgeteilt, dass eine Erhöhung der Hebesätze im nächsten Jahr in Betracht gezogen wird – auch dieser Wert ist vergleichsweise hoch.

Die Gemeinden sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Reichen die eigenen Finanzmittel zur Finanzierung der Ausgaben nicht aus, werden schnell Steuererhöhungen diskutiert, um Mehreinnahmen zu generieren. Realsteuern sind jedoch auch Standortfaktor. Steuererhöhungen für Unternehmen, gehen immer zu Lasten von Substanz und Liquidität und schlagen sich negativ auf unternehmerische Investitionen durch. Die oberfränkische Wirtschaft steht derzeit vor der Bewältigung zahlreicher Aufgaben – insbesondere die Themen Energiepolitik, Bildung und Fachkräftesicherung sowie Bürokratie stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wäre es daher wünschenswert, dass die oberfränkischen Gemeinden mit moderaten Hebesätzen und nachhaltiger Haushaltskonsolidierung eine attraktive Abgaben- und Steuerpolitik verfolgen, um den Standort Oberfranken weiterhin zukunftsfähig zu gestalten. Wir fordern daher die Gemeinde- und Stadtverwaltungen auf, Einsparungen zu priorisieren und Realsteuerhebesätze nicht weiter zu erhöhen.

Aufgrund der aktuellen Diskussionen um die Hebesätze wird sich der IHK-Steuerausschuss in seiner nächsten Sitzung mit der Grundsteuerreform befassen und für die oberfränkische Wirtschaft sprechen.