Abmahnung im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht
Grundsätzlich gilt: Die Abmahnung ist damit ein sinnvolles Instrument zur Selbstregulierung der Wirtschaft. Der Gesetzgeber hat mit der Abmahnung für die Beteiligten eine kostengünstigere Möglichkeit geschaffen, marken-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verstöße abzustellen, ohne gerichtlich gegen diese vorgehen zu müssen. Leider wird das sinnvolle Instrument der Abmahnung aber auch immer wieder missbraucht.
Dieses Merkblatt gibt Ihnen Tipps für den Umgang mit berechtigten, aber auch missbräuchlichen Abmahnschreiben.