Gesetzes-TÜV: Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – Was sind Ihre Erfahrungen?

Die EU hat CBAM eingeführt, um zu verhindern, dass CO2-intensive Produktion aufgrund von hohen Kosten für CO2-Emissionen in der EU ins außereuropäische Ausland verlagert wird. Derzeit befinden wir uns noch in der Übergangsphase, die bis 31.12.2025 reicht. In diesem Zeitraum müssen die direkten und indirekten Emissionen, die im Produktionsprozess der betroffenen, importierten Güter entstanden sind, ermittelt bzw. dokumentiert und quartalsweise gemeldet werden. Hier gelangen Sie zu unserem Info-Artikel.

Unsere Einschätzung

Alle betroffenen Unternehmen sollten sich bereits mit der Thematik beschäftigt und ihre ersten Berichte abgegeben haben. Die grundsätzliche Absicht, die Abwanderung von CO2-intensiver Produktion zu verhindern, ist positiv. Die bisherige Umsetzung hat Unternehmen allerdings leider vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Die IHK-Organisation setzt sich in verschiedenen Stellungnahmen für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung des CBAM in seiner endgültigen Phase ein.

Diskutieren Sie mit! - Wie stehen Sie zu CBAM?

Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung bis zum 30.09.2024 über die Beantwortung nachfolgender Fragen unter folgendem Link mit.

Wie geht es weiter?

Wir sammeln und werten die eingegangenen Antworten aus und positionieren uns nach dem Gesamtinteresse der Oberfränkischen Wirtschaft. Damit bringen wir uns im Rahmen des weiteren Verfahrens ein, um gemeinsam mit Ihnen etwas zu bewirken! Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.