Kosmetikrecht

Dieses Merkblatt bietet eine erste Orientierungshilfe zu wesentlichen Regelungen des Kosmetikrechts. Die Herstellung, die Einfuhr und der Handel mit Kosmetika unterliegen keinem allgemeinen Zulassungsverfahren in Gestalt eines gewerberechtlichen Erlaubnisverfahrens. Zu beachten sind jedoch die geltenden Regelungen, insbesondere diejenigen der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und der deutschen Kosmetik-Verordnung vom 16.07.2014.