Glücksspielgeräte: Sperrsystem für Spieler ab 1. Juli 2021
Am 1. Juli 2021 tritt der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) in Kraft. Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht sieht dieser die Einführung eines zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems vor, zu dem sich jeder Betreiber verpflichtend anmelden muss. Betroffen hiervon sind grundsätzlich alle legalen Spielangebote des Glücksspielstaatsvertrags. Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit Spielhallen und Gaststätten erfasst, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten.
Die Sperrung einer Person kann durch diese selbst („Selbstsperre“), aber auch durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen bzw. die zuständige Behörde („Fremdsperre“) vorgenommen werden.
In der Praxis bedeutet die Neuerung, dass ein Betreiber, der Spielautomaten aufgestellt hat, jeden Spieler prüfen muss, indem er ihn durch Ausweiskontrolle identifiziert und mit der Sperrdatei abgleicht. Eine stabile Internetverbindung im Lokal ist somit grundlegende Voraussetzung.
Um den Datenabgleich mit der Sperrdatei durchführen zu können, ist jeder Betreiber dazu verpflichtet, sich ab 1. Juli 2021 an das bundesweit geltende Spielersperrsystem anzuschließen. Wer nach dem 1. Juli 2021 seinen Betrieb nicht an das Spielersperrsystem angemeldet hat, darf grundsätzlich keine Geld-/Warenspielgeräte betreiben.
Es wird davon ausgegangen, dass der Spielgeräteaufsteller die erstmalige Registrierung selbst durchführen muss. Unklar ist, ob es aufgrund der Pandemie eine Fristverlängerung oder Übergangsfrist geben wird. Davon ist zunächst aber nicht auszugehen.
Zuständig für die Führung der Sperrdatei ist bis zum 31.12.2022 die zuständige Glückspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen, d. h. das Regierungspräsidium Darmstadt. Ab dem 01.01.2023 übernimmt die Aufgabe die „Gemeinsame Glückspielbehörde der Länder“ mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
In Bayern ist die Staatliche Lotterie- und Spielbankenverwaltung in München verpflichtet Spielersperren an das Regierungspräsidium Darmstadt zu übermitteln.
Betroffenen Gastronomen wird empfohlen, sich mit ihrem Automatenaufsteller in Verbindung zu setzen.
Informationen zur Antragstellung
Ab dem 1. Juli 2021 wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem für alle Veranstalter/Automatenaufsteller bereitgestellt.
Anträge können aus rechtlichen Gründen erst ab dem 1. Juli 2021 gestellt werden. Vorher gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Automatenwirtschaft: