Geldwäscheprävention: Erste Nationale Risikoanalyse veröffentlicht - Handlungsbedarf für Unternehmen

Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", an der 35 Behörden aus Bund und Ländern unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen beteiligt waren. Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse werden nicht nur im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt, sondern müssen auch von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (GwG) bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalyse beachtet werden (vgl. § 5 Abs. 1 S. 2 GwG).
Hiervon betroffen sind z. B. Versicherungsvermittler, Güterhändler und Immobilienmakler (vgl. § 2 GwG). Güterhändler, die keine Barzahlungen über mindestens 10.000 Euro tätigen oder entgegennehmen, sind allerdings von der Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit.
Die Nationale Risikoanalyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch intensiviert werden.
In der aktuellen Analyse wurden als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft bewertet.
Die Nationale Risikoanalyse kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden (www.nationale-risikoanalyse.de).