Pflichtangaben im Internet-Impressum

Wer eine eigene Homepage (Werbeseite, Shop, Blog oder Portal) betreibt oder im Internet irgendetwas anbietet (z.B. in einem Online Portal) - hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Diese sind im sogenannten „Telemediengesetz“ (TMG) geregelt.
Das Telemediengesetz (TMG) gilt seit 1. März 2007 und ersetzt die früheren Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV). Die früheren Begriffe „Teledienste“ und „Mediendienste“ sind nunmehr im Begriff der Telemedien zusammengefasst. Das TMG regelt Informationspflichten und die Verantwortlichkeit für Inhalte von Telemediendiensten.
Dieses Merkblatt gibt einen Überblick darüber, welche Informationspflichten im TMG geregelt sind, insbesondere welche Angaben das sogenannte „Impressum“ einer Internetseite enthalten muss.