Tätigkeitsbericht des BayLDA für 2017/2018
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am 22. März 2019 seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 veröffentlicht. Anders als es die Bezeichnung vermuten lässt, enthält dieser weit mehr als einen Bericht über die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde in den vergangenen zwei Jahren. Zwar informiert die Behörde in diesem Rahmen auch über Zahlen und Fakten ihrer täglichen Arbeit wie z. B. der Anzahl der Beratungsanfragen und der gemeldeten Datenpannen. Zu einem Großteil beinhaltet der Bericht jedoch Informationen und Einschätzungen der Aufsichtsbehörde zu häufig auftretenden Fragestellungen im Datenschutz.
So widmet sich die Aufsichtsbehörde in 19 von insgesamt 24 Kapiteln des Tätigkeitsberichts konkreten Einzelfällen aus den verschiedensten Bereichen des Datenschutzrechts, angefangen beim Thema Datenschutz im Internet über die Videoüberwachung und Werbung bis hin zum technischen Datenschutz und die Informationssicherheit, um nur einige zu nennen.
Der Tätigkeitsbericht eignet sich daher auch gut zu Recherchezwecken und als Nachschlagewerk für Datenschutzbeauftragte und Personen, die im Unternehmen für den Datenschutz verantwortlich sind.
Hintergrund: Bereits nach der alten Rechtslage waren die Datenschutz-Aufsichtsbehörden dazu verpflichtet regelmäßig, jedoch spätestens alle zwei Jahre, einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 besteht diese Verpflichtung in Zukunft jährlich. In dem Tätigkeitsbericht 2017/2018 wurden daher zum letzten Mal zwei Berichtsjahre zusammengefasst.
Der aktuelle und zahlreiche weitere Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre sind auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zu finden.
So widmet sich die Aufsichtsbehörde in 19 von insgesamt 24 Kapiteln des Tätigkeitsberichts konkreten Einzelfällen aus den verschiedensten Bereichen des Datenschutzrechts, angefangen beim Thema Datenschutz im Internet über die Videoüberwachung und Werbung bis hin zum technischen Datenschutz und die Informationssicherheit, um nur einige zu nennen.
Der Tätigkeitsbericht eignet sich daher auch gut zu Recherchezwecken und als Nachschlagewerk für Datenschutzbeauftragte und Personen, die im Unternehmen für den Datenschutz verantwortlich sind.
Hintergrund: Bereits nach der alten Rechtslage waren die Datenschutz-Aufsichtsbehörden dazu verpflichtet regelmäßig, jedoch spätestens alle zwei Jahre, einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 besteht diese Verpflichtung in Zukunft jährlich. In dem Tätigkeitsbericht 2017/2018 wurden daher zum letzten Mal zwei Berichtsjahre zusammengefasst.
Der aktuelle und zahlreiche weitere Tätigkeitsberichte der vergangenen Jahre sind auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zu finden.