Geltung von Tarifverträgen

Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der erfassten Arbeitsverhältnisse. Er kann von einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband bzw. einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden. Rechtsgrundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).