Das Arbeitszeugnis

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das über Art und Dauer der Tätigkeit, auf Wunsch auch über seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis Auskunft gibt.