Russland-Ukraine-Krieg
Hier finden Sie Informationen für Unternehmen zum Russland-Ukraine-Konflikt.
- Unterstützung vor Ort
- Förderpaket Auslandsmärkte – Internationalisierung als Krisenstrategie
- Sanktionspakete gegen Russland
- Gegenmaßnahmen Russlands
- Sanktionen gegen Belarus
- Gegenmaßnahmen Belarus
- Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland: Informationsangebote
- Informationen und Hotlines von BAFA und Bundesbank
- Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt
- Keine Carnets ATA mehr für Russland, Belarus und die Ukraine
- Russland wird aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen
- Keine Zollpräferenzbehandlung für Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Oblaste Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja
- Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen
- Hilfe für Menschen in der Ukraine und Geflüchtete
Unterstützung vor Ort
Gerne stehen Ihnen die angegebenen Ansprechpartner der IHK für Oberfranken Bayreuth zur Verfügung. Darüber hinaus können sich betroffene Unternehmen auch direkt an die Kammern vor Ort wenden.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Moskau
Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer (AHK Ukraine)
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus (AHK Belarus)
Tel.: +375 17 255 43 24, +375 44 775 00 74
info@ahk-belarus.org
https://belarus.ahk.de/infothek/sanktionen-gegen-belarus
info@ahk-belarus.org
https://belarus.ahk.de/infothek/sanktionen-gegen-belarus
Förderpaket Auslandsmärkte – Internationalisierung als Krisenstrategie
Mit Bayerns Förderprogrammen alternative Märkte erschließen und Geschäftsbeziehungen im Ausland ausbauen
Wenn Absatzmöglichkeiten oder Zulieferer auf unbestimmte Zeit wegbrechen, dann geht der Fokus auf neue Märkte. Doch die Suche nach neuen Märkten ist für Unternehmen planungsintensiv und mit zahlreichen Fragen und Risiken verbunden. Bei der Menge an wegweisenden Entscheidungen, die nun zeitnah getroffen werden müssen, braucht es zielgerichtete Unterstützungsmöglichkeiten. Davon gibt es in Bayern ein ganzes Paket.
- Neue Absatzmärkte erschließen: Go International
- Internationalisierung durch E-Commerce: ONLINE erfolgreich im Ausland
- Präsentieren Sie sich in der Welt: Bayerisches Messebeteiligungsprogramm
- Matchmaking mit ausländischen Entscheidungsträgern: Bayern fit for Partnership
Sanktionspakete gegen Russland
Die Europäische Union (EU) hat aufgrund des Ukrainekriegs massive Sanktionen gegen Russland verhängt (hier finden Sie die konsolidierte Fassung des Russland-Embargos, Stand 21.05.).
Inzwischen wurde bereits das achtzehnte Sanktionspaket beschlossen (und im Amtsblatt L, 2025/1494 veröffentlicht). Neben Maßnahmen, die sich u.a. gegen die Schattenflotte und den Bankensektor richten, werden die Ein- (für auf der Grundlage von russischem Rohöl raffinierte Produkte) und Ausfuhrverbote (kritische Technologien, Industriegüter mit Fokus auf Maschinen, Metallen, Kunststoffen und Chemikalien) erneut ausgeweitet.
Die Hauptpunkte des 18. Pakets:
- Neue Güterlistungen
Es wurden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter eingeführt, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung Russlands beitragen, u. a. für CNC-Maschinen und chemische Vorprodukte für Raketentreibstoffe. Zudem wird das bestehende Transitverbot über russisches Territorium auf ausgewählte wirtschaftlich kritische Güter für Bau und Transport ausgeweitet. - Neues Importverbot
Ein Importverbot für raffinierte Produkte aus russischem Rohöl aus Drittstaaten (mit Ausnahmen für Kanada, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und die USA). - Neue Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte
Weitere 105 Schiffe unterliegen einem Zugangsverbot von Häfen und einem Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr, wodurch sich die Gesamtzahl der in die Sanktionsliste aufgenommenen Schiffe auf 444 erhöht. Darunter erstmals auch gegen einen Kapitän und einen Betreiber eines internationalen Flaggenregisters. - Neue Sanktionen gegen Unternehmen und Einzelpersonen
Die Aufnahme von 14 Personen und 41 Organisationen in die Sanktionsliste – darunter Unternehmen aus Russland, China, der Türkei und Indien. Außerdem unterliegen 26 neue Unternehmen strengeren Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, insbesondere für Technologien, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten. Elf dieser Unternehmen stammen aus Drittstaaten außerhalb Russlands – sieben aus China und Hongkong sowie vier aus der Türkei – und waren an der Umgehung von Exportbeschränkungen beteiligt, etwa im Zusammenhang mit Drohnentechnologie. - Weitere Maßnahmen
Die Absenkung der Ölpreisobergrenze von 60 auf 47,6 US-Dollar pro Barrel sowie die Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus zur besseren Durchsetzung. Außerdem ein vollständiges Transaktionsverbot für die Pipelines Nord Stream 1 und 2, einschließlich eines Verbots der Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Damit wird die Fertigstellung, Wartung, der Betrieb sowie jede zukünftige Nutzung der Pipelines verhindert.
Details und weitere Informationen zum 18. Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union unter consilium.europa.eu.
Die wichtigsten restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland finden Sie im Überblick auf den Seite der Generalzolldirektion oder des BAFA.
Die aktuellsten Informationen zu Sanktionen der EU gegen Russland finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Hier finden Sie die konsolidierte Fassung, Stand 21.05. Außerdem wurde das EU-Portal Access2Markets aktualisiert und enthält nun für alle betroffenen Länder Informationen zu den EU-Sanktionen. Für Russland ist auch ein Leitfaden beigefügt.
Zusammenfassend enthält die Access2Markets-Plattform nun Informationen über:
- EU-Sanktionen, die in Form eines Haftungsausschlusses für alle Drittländer abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es sich um Exporte aus der EU oder Importe in die EU handelt.
- Sanktionen von Drittländern, die ein Verbot von Einfuhren aus der EU in diese Länder vorsehen; diese sind in den Ausfuhrdatensätzen für "Verfahren und Formalitäten" erfasst.
Beachten Sie, dass Access2Markets noch keine Informationen über von Drittländern verhängte Verbote für Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU enthält.
Quellen: DIHK/EU Kommission/EUR-Lex
Gegenmaßnahmen Russlands
Aktuelle Informationen über die Maßnahmen aus Russland als Reaktion auf ausländische Sanktionen finden Sie bei GTAI.
Sanktionen gegen Belarus
Angesichts der Situation in der Ukraine verhängen die Europäische Union, die USA und zahlreiche andere Staaten auch Sanktionen gegen Belarus. Eine Übersicht über die verschiedenen Sanktionspakete unterschiedlicher Akteure bietet die AHK Belarus.
Die konsolidierte Fassung des Belarus-Embargos finden Sie hier (Stand 27. März).
Gegenmaßnahmen Belarus
Aktuelle Informationen über die Maßnahmen aus Belarus als Reaktion auf ausländische Sanktionen finden Sie bei der AHK Belarus.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland: Informationsangebote
Die Vertretung in Russland verfasst regelmäßig ein „Sanktionsbriefing“ mit Neuigkeiten zu den verhängten Sanktionen zwischen den USA und Russland sowie Brüssel und Moskau. Der Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit Informationen zu allen Entwicklungen vor Ort, aber auch über Veranstaltungen der Delegation zum Sanktionsgeschehen und seinen Auswirkungen: Schreiben Sie dazu an delegation@russland-ahk.ru und geben Sie bitte „Sanktionsbriefing“ im Betreff an.
Informationen und Hotlines von BAFA und Bundesbank
Informationen und Beratung zu spezifischen Aspekten der Sanktionen erhalten Sie
- für die Ausfuhr von Gütern beim BAFA:
Auf der hier verlinkten Seite des BAFA finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen zu den neuen Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Bei Fragen zum Russland-Embargo gibt das BAFA unter der Rufnummer 06196 908-1237 Auskunft. Nähere Informationen zu den Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja finden Sie ebenfalls beim BAFA hier. - zu Finanztransaktionen bei der Bundesbank - Servicezentrum Finanzsanktionen:
Die Bundesbank informiert auf ihrer Seite zu den Finanzsanktionen. Dort ist auch eine Hotline geschaltet: Tel.: 089 2889-3800.
Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Am Samstag, dem 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. (Quelle: AGA Portal)
Keine Carnets ATA mehr für Russland, Belarus und die Ukraine
Der DIHK ist der Zollbürge im Rahmen der internationalen Haftungskette für das Carnet ATA und hat dieses Haftungsrisiko durch Allianz Trade rückverbürgen lassen. Die EU-Sanktionen umfassen u.a. ein Bereitstellungsverbot von diversen Finanzprodukten einschließlich Bürgschaften. Dies schließt Bürgschaften des DIHK bzw. von Allianz Trade im Rahmen des Carnet-Verfahrens mit ein.
Hinzu kommen EU-Sanktionen, die die konkrete Zahlungsabwicklung bzw. die Nutzung von SWIFT zur Übermittlung von Finanzdaten mit diversen Banken verbieten, weshalb Allianz Trade für Russland und Belarus kein Versicherungsschutz mehr für Carnets gewährt. Das Verbot gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets, da eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ebenfalls nicht möglich ist.
Vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland auf ukrainischem Territorium, übernimmt Allianz Trade auch keine Rückhaftung mehr für neue oder Anschluss-Carnets , welche für Reisen in die Ukraine ausgestellt werden.
Den Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen in die Ukraine, Russland oder Belarus zu benutzen.
Russland wird aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen
Mit delegierter Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 wurde Russland als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union Nummern EU003, EU004 und EU005 herausgenommen. (Quelle BAFA)
Keine Zollpräferenzbehandlung für Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Oblaste Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 458 vom 01.12.2022 eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in die Union im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.
Darin wird den Wirtschaftsbeteiligten der Europäischen Union empfohlen, für die Einfuhr aller Waren, die in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Zollschuld.
Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen
Auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie Informationen zur Hilfe für die Ukraine mit Sach- und Geldspenden über die anerkannten Hilfsorganisationen. Danach wird von der Durchführung eigener Hilfstransporte durch Privatpersonen derzeit dringend abgeraten.
Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Dabei sind auch die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie bei der Generalzolldirektion.
Das BAFA hat ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Hilfsgüterlieferungen eingerichtet und informiert dazu in einem Infoblatt. Darin gibt das BAFA Hinweise, welche Güter nicht genehmigungspflichtig sind (Wasser, Zelte ...) und welche Güter einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen und für die jetzt ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren eingerichtet wurde (z.B. Ausfuhren persönlicher Schutzausrüstungen und medizinisch-diagnostischer Test-Kits). (Quelle: DIHK)
Hilfe für Menschen in der Ukraine und Geflüchtete
Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Bayern an. Viele wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was können Unternehmen tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen? Einen Überblick bietet der IHK-Ratgeber - Ukraine-Krieg: Migration, Integration, Ausländerrecht und Arbeitsmarkt der IHK für München und Oberbayern.
Die Regierung von Oberfranken stellt auf dieser Seite aktuelle Informationen und Links zu Websites von Staatsministerien, Kreisverwaltungsbehörden und Hilfsorganisationen bereit.