Russland-Ukraine-Krieg

Hier finden Sie Informationen für Unternehmen zum Russland-Ukraine-Konflikt.

Finanzielle Hilfe für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die EU-Kommission hat die von Deutschland vorgeschlagenen Hilfen für die Unterstützung von Unternehmen genehmigt. Nähere Informationen zu den teilweise schon abgelaufenen Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Unterstützt werden können Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme der Finanzbranche, sofern sie von der derzeitigen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind.
Relevant ist aktuell noch das KfW-Kreditprogramm. Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, gilt bis zum 31.12.2023. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Unterstützung vor Ort

Gerne stehen Ihnen die angegebenen Ansprechpartner der IHK für Oberfranken Bayreuth zur Verfügung. Darüber hinaus können sich betroffene Unternehmen auch direkt an die Kammern vor Ort wenden.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Moskau
Krisenhotline Tel.: +7 (495) 234 49 50
delegation@russland-ahk.ru
Sanktionsbriefing

Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer (AHK Ukraine)
Tel.: +38 044 377 52 00, +38 044 377 52 44
info@ukraine.ahk.de
https://ukraine.ahk.de/

Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus (AHK Belarus)

Förderpaket Auslandsmärkte – Internationalisierung als Krisenstrategie

Mit Bayerns Förderprogrammen alternative Märkte erschließen und Geschäftsbeziehungen im Ausland ausbauen
Wenn Absatzmöglichkeiten oder Zulieferer auf unbestimmte Zeit wegbrechen, dann geht der Fokus auf neue Märkte. Doch die Suche nach neuen Märkten ist für Unternehmen planungsintensiv und mit zahlreichen Fragen und Risiken verbunden. Bei der Menge an wegweisenden Entscheidungen, die nun zeitnah getroffen werden müssen, braucht es zielgerichtete Unterstützungsmöglichkeiten. Davon gibt es in Bayern ein ganzes Paket.
  • Neue Absatzmärkte erschließen: Go International
  • Internationalisierung durch E-Commerce: ONLINE erfolgreich im Ausland
  • Präsentieren Sie sich in der Welt: Bayerisches Messebeteiligungsprogramm
  • Matchmaking mit ausländischen Entscheidungsträgern: Bayern fit for Partnership

Sanktionspakete gegen Russland

Die Europäische Union (EU) hat aufgrund des Ukrainekriegs massive Sanktionen gegen Russland verhängt (hier finden Sie die konsolidierte Fassung des Russland-Embargos, Stand 17.12.).
Inzwischen wurde bereits das fünfzehnte Sanktionspaket beschlossen (und am 16. Dezember 2024 im Amtsblatt L 3192 veröffentlicht). Die neuen Maßnahmen gem. COUNCIL DECISION (CFSP) 2024/3182 und COUNCIL DECISION (CFSP) 2024/3187 vom 16.12.2024 richten sich insbesondere gegen die russische "Schattenflotte", also gegen Schiffe unter fremder Flagge, die Russland dazu einsetzt, um westliche Strafmaßnahmen zu umgehen.
Die Schattenflotte umfasst vor allem Tanker, die sich an Hochrisikotransporten von russischem Erdöl oder Erdölerzeugnissen, an Waffenlieferungen, Getreidediebstahl oder der Unterstützung des russischen Energiesektors beteiligt haben. Die EU belegt in ihrem 15. Sanktionspaket 52 Schiffe mit Zugangs- und Dienstleistungsverbot in europäischen Häfen; insgesamt gilt das jetzt für 79 Tanker.
Zudem wurden 54 weitere Personen und 30 Einrichtungen in die Sanktionslisten aufgenommen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Erstmals verhängte die EU mit dem neuen Paket auch umfassende Strafmaßnahmen gegen 7 chinesische und 2 nordkoreanische Akteure.
Darüber hinaus wurden 32 weitere Unternehmen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands beim Krieg gegen die Ukraine unterstützen, in die Liste der sanktionierten Einrichtungen aufgenommen. Diese Firmen haben ihren Sitz teils in Russland, unter anderem aber auch in China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Um EU-Unternehmen künftig vor rechtswidrig von russischer Seite gegen sie geltend gemachten Schadenersatzforderungen zu schützen, dürfen bestimmte Entscheidungen russischer Gerichte in der EU fortan weder anerkannt noch durchgesetzt werden – ungeachtet vorausgegangener Vereinbarungen der Vertragspartner.
Zudem beschloss die EU-Kommission weitere Maßnahmen im Finanzsektor.
Details und weitere Informationen zum 15. Sanktionspaket finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission unter ec.europa.eu.
Die wichtigsten restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland finden Sie im Überblick auf den Seite der Generalzolldirektion oder des BAFA.
Die aktuellsten Informationen zu Sanktionen der EU gegen Russland finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Hier finden Sie die konsolidierte Fassung, Stand 17.12. Außerdem wurde das EU-Portal Access2Markets aktualisiert und enthält nun für alle betroffenen Länder Informationen zu den EU-Sanktionen. Für Russland ist auch ein Leitfaden beigefügt.
Zusammenfassend enthält die Access2Markets-Plattform nun Informationen über:
  • EU-Sanktionen, die in Form eines Haftungsausschlusses für alle Drittländer abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es sich um Exporte aus der EU oder Importe in die EU handelt.
  • Sanktionen von Drittländern, die ein Verbot von Einfuhren aus der EU in diese Länder vorsehen; diese sind in den Ausfuhrdatensätzen für "Verfahren und Formalitäten" erfasst.
Beachten Sie, dass Access2Markets noch keine Informationen über von Drittländern verhängte Verbote für Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU enthält.
Quellen: DIHK/EU Kommission/EUR-Lex

Gegenmaßnahmen Russlands

Aktuelle Informationen über die Maßnahmen aus Russland als Reaktion auf ausländische Sanktionen finden Sie bei GTAI.

Sanktionen gegen Belarus

Angesichts der Situation in der Ukraine verhängen die Europäische Union, die USA und zahlreiche andere Staaten auch Sanktionen gegen Belarus. Eine Übersicht über die verschiedenen Sanktionspakete unterschiedlicher Akteure bietet die AHK Belarus.
Die konsolidierte Fassung des Belarus-Embargos finden Sie hier (Stand 13. September).

Gegenmaßnahmen Belarus

Aktuelle Informationen über die Maßnahmen aus Belarus als Reaktion auf ausländische Sanktionen finden Sie bei der AHK Belarus.

Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland: Informationsangebote

Die Vertretung in Russland verfasst regelmäßig ein „Sanktionsbriefing“ mit Neuigkeiten zu den verhängten Sanktionen zwischen den USA und Russland sowie Brüssel und Moskau. Der Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit Informationen zu allen Entwicklungen vor Ort, aber auch über Veranstaltungen der Delegation zum Sanktionsgeschehen und seinen Auswirkungen: Schreiben Sie dazu an delegation@russland-ahk.ru und geben Sie bitte „Sanktionsbriefing“ im Betreff an.

Informationen und Hotlines von BAFA und Bundesbank

Informationen und Beratung zu spezifischen Aspekten der Sanktionen erhalten Sie
  • für die Ausfuhr von Gütern beim BAFA:
    Auf der hier verlinkten Seite des BAFA finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen zu den neuen Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Bei Fragen zum Russland-Embargo gibt das BAFA unter der Rufnummer 06196 908-1237 Auskunft. Nähere Informationen zu den Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja finden Sie ebenfalls beim BAFA hier.
  • zu Finanztransaktionen bei der Bundesbank - Servicezentrum Finanzsanktionen:
    Die Bundesbank informiert auf ihrer Seite zu den Finanzsanktionen. Dort ist auch eine Hotline geschaltet: Tel.: 089 2889-3800.

Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus bis auf Weiteres ausgesetzt

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am Donnerstag, dem 24.02.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Am Samstag, dem 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. (Quelle: AGA Portal)

Keine Carnets ATA mehr für Russland, Belarus und die Ukraine

Der DIHK ist der Zollbürge im Rahmen der internationalen Haftungskette für das Carnet ATA und hat dieses Haftungsrisiko durch Allianz Trade rückverbürgen lassen. Die EU-Sanktionen umfassen u.a. ein Bereitstellungsverbot von diversen Finanzprodukten einschließlich Bürgschaften. Dies schließt Bürgschaften des DIHK bzw. von Allianz Trade im Rahmen des Carnet-Verfahrens mit ein.
Hinzu kommen EU-Sanktionen, die die konkrete Zahlungsabwicklung bzw. die Nutzung von SWIFT zur Übermittlung von Finanzdaten mit diversen Banken verbieten, weshalb Allianz Trade für Russland und Belarus kein Versicherungsschutz mehr für Carnets gewährt. Das Verbot gilt auch für die Ausstellung von Anschluss-Carnets, da eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ebenfalls nicht möglich ist.
Vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland auf ukrainischem Territorium, übernimmt Allianz Trade auch keine Rückhaftung mehr für neue oder Anschluss-Carnets , welche für Reisen in die Ukraine ausgestellt werden.
Den Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen in die Ukraine, Russland oder Belarus zu benutzen.

Russland wird aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union herausgenommen

Mit delegierter Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 wurde Russland als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union Nummern EU003, EU004 und EU005 herausgenommen. (Quelle BAFA)

Keine Zollpräferenzbehandlung für Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Oblaste Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 458 vom 01.12.2022 eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja in die Union im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.
Darin wird den Wirtschaftsbeteiligten der Europäischen Union empfohlen, für die Einfuhr aller Waren, die in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Zollschuld.

Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen

Auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie Informationen zur Hilfe für die Ukraine mit Sach- und Geldspenden über die anerkannten Hilfsorganisationen. Danach wird von der Durchführung eigener Hilfstransporte durch Privatpersonen derzeit dringend abgeraten.
Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Dabei sind auch die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie bei der Generalzolldirektion.
Das BAFA hat ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Hilfsgüterlieferungen eingerichtet und informiert dazu in einem Infoblatt. Darin gibt das BAFA Hinweise, welche Güter nicht genehmigungspflichtig sind (Wasser, Zelte ...) und welche Güter einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen und für die jetzt ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren eingerichtet wurde (z.B. Ausfuhren persönlicher Schutzausrüstungen und medizinisch-diagnostischer Test-Kits). (Quelle: DIHK)

Hilfe für Menschen in der Ukraine und Geflüchtete

Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Bayern an. Viele wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was können Unternehmen tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen? Einen Überblick bietet der IHK-Ratgeber - Ukraine-Krieg: Migration, Integration, Ausländerrecht und Arbeitsmarkt der IHK für München und Oberbayern.
Die Regierung von Oberfranken stellt auf dieser Seite aktuelle Informationen und Links zu Websites von Staatsministerien, Kreisverwaltungsbehörden und Hilfsorganisationen bereit.