Gründen im Nebenerwerb
Eine besondere Form der Gründung ist die Selbstständigkeit im Nebenerwerb. Sie kann der Einstieg in den Haupterwerb sein. Der Vorteil: Eine Nebenerwerbsgründung bietet die Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln und herauszufinden, ob eine Geschäftsidee im Markt Bestand hat, ohne alles auf eine Karte zu setzen.
Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation sind bei einer Gründung im Nebenerwerb unterschiedliche Punkte zu beachten. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick und eine Orientierungshilfe.
Bei der Gründung im Nebenerwerb parallel zum Angestelltenverhältnis:
- Genehmigung des Arbeitgebers einholen:
Wenn Sie sich aktuell bereits in einem Angestelltenverhältnis befinden, sollten Sie die Nebentätigkeit immer bei Ihrem Arbeitgeber anzeigen und sich im besten Fall eine schriftliche Genehmigung erteilen lassen. - Information der Krankenkasse:
Sie sollten die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, auch im Nebenerwerb, immer Ihrer Krankenkasse mitteilen. Die Pflichtversicherung besteht i.d.R. über Ihren Arbeitgeber. Jedoch kann Ihre Krankenkasse ggf. einen Zusatzbeitrag erheben. - Information der Rentenversicherung:
Sie sind als Arbeitnehmer weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie sollten jedoch prüfen, ob Sie in eine Berufsgruppe fallen, die auch in der Selbstständigkeit (§ 2 Sozialgesetzbuch, sechstes Buch) pflichtversichert ist.
Bei der Gründung im Nebenerwerb während einer Arbeitslosigkeit:
- Information an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter:
Falls Sie aktuell arbeitslos sind, müssen Sie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter jede Nebentätigkeit vorab mitteilen. Anderenfalls werden möglicherweise gezahlte Leistungen zurückgefordert. Zudem sollten Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle informieren, in welchem Umfang Sie einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen. Im ALG-I-Bezug gelten Sie ab einer selbstständigen Tätigkeit von mehr als 15 Stunden in der Woche nicht mehr als arbeitslos und können deswegen kein ALG-I mehr beziehen. - Nachweis über Einkünfte an das Jobcenter/die Agentur für Arbeit:
Als Selbstständiger müssen Sie eine Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beim Jobcenter abgeben. Einnahmen und Ausgaben werden dabei zunächst vorab geschätzt und im Nachgang belegt. Das Einkommen wird dabei (unter Berücksichtigung möglicher Freibeträge) vom Arbeitslosengeld abgezogen. - Information der Krankenkasse:
In der Arbeitslosigkeit sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Je nach Umfang Ihrer Selbstständigkeit kann sich hier Ihr Status ändern. Informieren Sie daher unbedingt Ihre Krankenkasse zum Nebenerwerb.
Weitere Tipps zum Gründen im Nebenerwerb erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Umfassende Infos zum Thema Gründen erhalten Sie in der Broschüre Starthilfe des BMWK. (Rechts zum Download erhältlich.)