Informationen zur Berufsausübung
Die IHK für Oberfranken Bayreuth hat Informationen, Links, Merkblätter und Gesetzestexte zusammengestellt, die für Versicherungsvermittler zur Berufsausübung nützlich sind.
Internetimpressum (Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler erforderlich)
Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Protokollierung der Beratung
Wichtige Gesetzestexte für Versicherungsvermittler
- § 34 d GewO (Versicherungsvermittler)
- § 34 e GewO (Versicherungsberater)
- § 11 a GewO (Versicherungsvermittlerregister)
- VersVermV (Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung)
- VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag)
- VAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen)
Änderungsmitteilungen und Meldung von Auslandstätigkeiten
Ihr Name, die Tätigkeit (z.B. Makler/Mehrfachagent) haben sich geändert?
Sie beabsichtigen im EU/EWR-Ausland tätig zu sein?
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