Bundesrat stimmt VersVerm zu
Nach langem Warten ist es nun so weit: In seiner Sitzung am 23. November 2018 hat der Bundesrat der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) zugestimmt. Die VersVermV wird damit voraussichtlich noch im Dezember 2018 am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Update: Die Versicherungsvermittlungsverordnung wurde am 19. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 20. Dezember 2018 in Kraft.
Die Verordnung ergänzt die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD-Richtlinie). Hierbei handelte es sich um Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes, die bereits am 23. Februar 2018 in Kraft getreten sind.
Die IDD-Richtlinie brachte einige Neuerungen für Versicherungsvermittler und –berater mit sich. Neben einer Weiterbildungspflicht und weitergehenden Pflichten zur Information und Beratung des Kunden wurden unter anderem auch Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Streitbeilegung eingeführt.
Die VersVermV enthält nun im Wesentlichen letzte Details zu den Pflichten, die bei Ausübung des Gewerbes einzuhalten sind, sowie Einzelheiten zum Erlaubnisverfahren und zur Registrierung.
Update: Die Versicherungsvermittlungsverordnung wurde am 19. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 20. Dezember 2018 in Kraft.
Die Verordnung ergänzt die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD-Richtlinie). Hierbei handelte es sich um Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichts- und des Versicherungsvertragsgesetzes, die bereits am 23. Februar 2018 in Kraft getreten sind.
Die IDD-Richtlinie brachte einige Neuerungen für Versicherungsvermittler und –berater mit sich. Neben einer Weiterbildungspflicht und weitergehenden Pflichten zur Information und Beratung des Kunden wurden unter anderem auch Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Streitbeilegung eingeführt.
Die VersVermV enthält nun im Wesentlichen letzte Details zu den Pflichten, die bei Ausübung des Gewerbes einzuhalten sind, sowie Einzelheiten zum Erlaubnisverfahren und zur Registrierung.