Informationen zur Berufsausübung
Die IHK für Oberfranken Bayreuth hat Informationen, Links, Merkblätter und Gesetzestexte zusammengestellt, die für Honorar-Finanzanlagenberater zur Berufsausübung nützlich sind.
Pflicht zur Erstellung eines Prüfberichtes nach § 24 FinVermV
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen in einem Prüfungsbericht dokumentieren, ob die Berufspflichten nach §§12 bis 23 FinVermV eingehalten wurden und ob im Rahmen der Erlaubnis vermittelt bzw. beraten wurde. Ebenso werden Verstöße festgehalten. Geeignete Prüfer sind hierfür beispielsweise Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Steuerberater.
Hat der Gewerbetreibende keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt, so muss eine Negativerklärung an die Erlaubnisbehörde übermittelt werden. Vordrucke für die entsprechende Erklärung können Sie unter dem nachstehenden Link abrufen.
Auch können selbst erstellte Erklärungen verwendet werden.
Auch können selbst erstellte Erklärungen verwendet werden.
Prüfungspflicht
Berufspflichten
Internetimpressum
Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Wichtige Gesetzestexte für Honorar-Finanzanlagenberater
- Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung vom 2. Mai 2012