Gastwirte
Für die fachliche Eignung zur Erteilung einer Konzession muss die Teilnahme an einer Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Sie soll das Wissen um das Lebensmittelrecht und anderen für das Gastgewerbe wichtigen Rechtsvorschriften gewährleisten.
Gaststättenunterrichtung
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes
Das Anmeldeformular sowie ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen zur Gaststättenunterrichtung können Sie unter “weitere Informationen” abrufen.
Ihre Ansprechpartner:
Ihre Ansprechpartner:
für rechtliche Fragen: Susanne Göller
für die Anmeldung: Nicole Böhner