Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach dem BQFG
Seit dem 1. April 2012 besteht, auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) der Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit einem entsprechenden deutschen Beruf feststellen zu lassen. Ein Anerkennungsverfahren erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, denn es ermöglicht ausländischen Fachkräften, ihre Berufsabschlüsse transparent zu präsentieren. Darüber hinaus können auch Arbeitgeber anhand eines Anerkennungsbescheides ausländische Berufsqualifikationen einschätzen.
Voraussetzungen zur Berufsanerkennung
Ein Anerkennungsverfahren ist für im Ausland abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildungsgänge möglich. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Aufenthaltsstatus spielen keine Rolle, das heißt auch aus dem Ausland kann eine Gleichwertigkeitsfeststellung beantragt und durchgeführt werden.
Für alle Aus- und Fortbildungsabschlüsse aus dem IHK-Bereich, die mit einem ausländischen Bildungsabschluss verglichen werden, ist die IHK FOSA in Nürnberg zuständig. Als Zusammenschluss von 76 Industrie- und Handelskammern übernimmt sie zentral und bundesweit die Durchführung der Anerkennungsverfahren. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website der IHK FOSA.
Berufsanerkennung – finanzielle Unterstützung
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren können ganz oder teilweise übernommen werden. Auch für Qualifizierungen gibt es finanzielle Förderung.
Informationen finden Sie bei unternehmen berufsanerkennung und anerkennung-in-deutschland.
Erstberatung der IHK für Oberfranken Bayreuth
Bei der IHK für Oberfranken Bayreuth können Sie, nach erfolgter Terminvereinbarung, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Gerne können Sie auch Ihre übersetzten Zeugnisse für eine erste Einschätzung per E-Mail zusenden. Wir sind ausschließlich für duale Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zuständig.
Abhängig vom Beruf sind verschiedene Stellen neben der IHK für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Handwerks- und Pflegeberufen bis hin zu den juristischen Berufen zuständig.
Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikation, und make-it-in germany bietet eine gute Übersicht, welche weiteren Stellen für weitere Berufsgruppen zuständig sind.
Anerkennung weiterer Berufsabschlüsse
Untenstehend sind weitere Berufe mit Anerkennungsmöglichkeiten und die jeweils dafür zuständige Stelle aufgeführt.
- Hochschulabschlüsse, die nicht zu den reglementierten Berufen gehören
Bewertungsmöglichkeiten für diese Berufe führ die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Kultusministerkonferenz.
- anabin, Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
- Handwerksberufe, die nicht in der Liste der IHK FOSA aufgeführt sind
- Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte
Nähere Informationen für ausländische juristische Abschlüsse finden Sie auf der Website des Bayrischen Justizministeriums.
- Altenpfleger, Altenpflegehelfer
Angebote für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen und für Unternehmen:
ZSBA – Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Sie sind noch im Ausland und möchten einen Antrag auf Anerkennung stellen? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät und begleitet Sie im Anerkennungsverfahren.
ProRecognition
Das Projekt ProRecognition berät in 10 Ländern vor Ort Fachkräfte zur Anerkennung. Die Beratung wird bei den Deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der Deutschen Wirtschaft angeboten.
IQ Netzwerk – Integration durch Qualifizierung
Beratung für Personen mit ausländischen Abschlüssen in Deutschland
make-it- in-germany
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt und berät Arbeitgeber und individuell anerkennungssuchende Personen bei der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Infoportal des StMAS
In Bayern besteht seit dem Jahr 2013 die Möglichkeit, in einem behördlichen Verfahren im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen.
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Weitere Informationen für Unternehmen:
UBA connect:
UBA connect informiert Unternehmen rund um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und helfen bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften weiter. Mithilfe der Berufsanerkennung werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten eines ausländischen Abschlusses transparent. So lassen sich neue Fachkräftepotenziale erschließen.
BQ-Portal (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4125 KB)– Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen