IT-Sicherheitskennzeichen
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das BSI den Auftrag erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Das IT-Sicherheitskennzeichen schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher: Es ist ein Kennzeichen, mit dem grundlegende Sicherheitseigenschaften digitaler Produkte auf einen Blick erkennbar werden.
Denn während mehr und mehr Alltagsgegenstände mit dem Internet und mit anderen smarten Dingen vernetzt werden, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwieriger zu beurteilen, welche Geräte und Dienste welche Sicherheitseigenschaften besitzen.
Zum Start ist es nun Herstellern möglich, in den Produktkategorien "Breitbandrouter" und "E-Mail-Dienste" Anträge auf Erteilung von IT-Sicherheitskennzeichen beim BSI zu stellen: Sie sichern damit zu, dass ihre Produkte bestimmte Sicherheitseigenschaften besitzen. In den "Fragen und Antworten für Hersteller zum IT-Sicherheitskennzeichen" finden sich für Hersteller weitere wichtige Hinweise.