Der Bayerische Digitalplan
Ende März hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Regierungserklärung den Bayerischen Digitalplan veröffentlicht. Initiiert aus dem Bayerischen Digitalgesetz, soll er die Strategie zur Unterstützung der Digitalisierung in Bayern abbilden und umfasst insgesamt 205 Maßnahmen. Diese teils neuen, teils bereits bestehenden Maßnahmen werden mit dem Digitalplan erstmals zentral und transparent gebündelt.
Maßnahmen
Der Digitalplan gliedert sich in sieben Handlungsfelder, die das digitale Leben in Bayern maßgeblich prägen. Jedem Handlungsfeld sind Ziele (insgesamt 28) untergeordnet, die die Inhalte der Maßnahmen bestimmen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:
Governance:
- Cybersicherheitsstragie 2.0: Die Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie, um einen effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen und Behörden sowie mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger im Cyberraum zu schaffen.
Daten
- BayLDA: Der Ausbau des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zu einem Kompetenzzentrum für den Datenschutz, um Unternehmen bei Fragen und Anliegen rund um die Datenschutzthematik zu unterstützen.
Infrastruktur
- Mobilfunkförderprogramm & Pakt Digitale Infrastruktur: Die Fortsetzung des bayerischen Mobilfunkförderprogramms sowie die Umsetzung des Paktes Digitale Infrastruktur, der eine Plattform bietet, um unter Beteiligung aller betroffenen Akteure von Breitband und Mobilfunk die besten Maßnahmen und Lösungen für die Gigabit-Infrastruktur im Freistaat zu erarbeiten und rasch umzusetzen.
Gesellschaft
- Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0: Die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten und Unternehmen, um die beruflichen digitalen Kompetenzen zu stärken. Hierzu tragen auch die bayerischen IHKs gemeinsam mit dem StMD mit ihren Webinarreihen als Digitalimpulse bei, wie z.B. › www.bihk.de/itsicherheit.
Wertschöpfung
- Hightech Agenda Bayern: Weitersetzung der Initiativen und Projekte rund um die Hightech Agenda Bayern.
- Digitalbonus: Der Digitalbonus als Förderprogramm für die Digitalisierung von KMUs wird fortgesetzt.
Staat
- Volldigitalisierung der Verwaltung: Die Volldigitalisierung der Verwaltung soll bis 2025 erreicht werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes sollen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die organisatorische, technische und personelle Dimension der OZG-Umsetzung überprüft und weiterentwickelt werden.
Quelle: IHK München