Aufhebungsvertrag

Das Ausbildungsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag je­derzeit beendet werden – auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte jedoch stets erwogen werden, ob das Ausbildungsverhältnis nicht durch die Einschaltung Dritter (Eltern, Berufsschullehrer/in, Ausbildungsberater/in der zuständigen IHK) gerettet werden kann.

Erst, wenn alle Vermittlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft sind, sollte ein Vertrag zur Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses geschlossen werden.