Technischer Produktdesigner | Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Ausbildungsdauer

3½ Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen nach Kundenvorgaben
  • Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen unter Beachten von Konstruktions-, Gestaltungs- und Kundenvorgaben
  • Zuordnen von Werk- und Hilfsstoffen
  • Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen
  • Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken
  • Einbinden der Ergebnisse in den Konstruktionsprozess
  • Anfertigen technischer Begleitunterlagen
  • Pflege und Verwaltung dieser Unterlagen
  • Durchführen fachspezifischer manueller und softwaregestützter Berechnungen
  • Berücksichtigen von Grundlagen der Steuerungs- und Elektrotechnik
  • Auswählen geeigneter Maschinenelemente im Konstruktionsprozess
  • Durchführen von Konstruktionsdetaillierungen
  • Planen, Organisieren und Koordinieren von Arbeitsabläufen im Konstruktionsprozess unter wirtschaftlichen und qualitätssichernden Aspekten
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung der Datensicherheit
  • team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle
  • Bearbeiten englischsprachiger Unterlagen, Korrespondieren und Kommunizieren mit Kunden auch in englischer Sprache.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Technische Produktdesigner und Technische Produktdesignerinnen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Maschinen- und Anlagenbaues, des Apparatebaus, des Schiff-, Fahrzeug- und Flugzeugbaus sowie der Verpackungsindustrie.
Weitere Fachrichtung
  • Produktgestaltung und -konstruktion

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Technische Produktdesigner und Technische Produktdesignerinnen ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.