Technischer Produktdesigner | Fachrichtung: Produktgestaltung und -konstruktion

Ausbildungsdauer

3½ Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen nach Design- und Kundenvorgaben
  • Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen unter Beachtung von Konstruktions-, Gestaltungs- und Kundenvorgaben
  • Zuordnen von Werk- und Hilfsstoffen
  • Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen
  • Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren und Montagetechniken
  • Einbinden der Ergebnisse in den Gestaltungs- und Konstruktionsprozess
  • Konstruieren von Objekten auch mit Freiformflächen
  • Anfertigen technischer Unterlagen
  • Pflege und Verwaltung dieser Unterlagen
  • Durchführen fachspezifischer Berechnungen
  • Anwenden betriebsspezifischer Simulationsverfahren, dabei Untersuchen des Verhaltens von Bauteilen und Baugruppen
  • Präsentieren von Arbeitsergebnissen
  • Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen im Konstruktions- und Gestaltungsprozess unter wirtschaftlichen und qualitätssichernden Aspekten
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung der Datensicherheit
  • team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle
  • Bearbeiten englischsprachiger Unterlagen, Korrespondieren und Kommunizieren mit Kunden auch in englischer Sprache
Weitere Fachrichtung
  • Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Berufliche Tätigkeitsfelder

Technische Produktdesigner und Technische Produktdesignerinnen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Automobil-, Flugzeug-, Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik sowie der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zur Prüfung im Beruf Technische Produktdesigner und Technische Produktdesignerinnen ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.