Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Empfangen und Betreuen der Gäste
- Beraten der Gäste über das Speisenangebot und korrespondierende Getränke
- Verkaufen von Speisen und Getränke
- Präsentieren und Servieren unter Berücksichtigung verschiedener Servierarten
- Zubereiten von Speisen und Getränken am Tisch des Gastes
- Herstellen von Heiß- und Kaltgetränken sowie von Mischgetränken
- Ausschenken von Getränken
- Planen und Organisieren von Veranstaltungen und Banketts und Mitwirken bei der Durchführung
- Organisieren von Serviceabläufen
- Planen des Personaleinsatzes und Anleiten von Mitarbeitenden
- Bedienen von Reservierungs- und Kassensystemen sowie Erstellen von Abrechnungen
- Umsetzen von verkaufsfördernden Maßnahmen
- Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände
- Umsetzen von Hygienemaßnahmen
- Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten
- Arbeiten im Team
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie arbeiten insbesondere in Restaurants, Gasthöfen, Hotels, im Catering, in der Gemeinschaftsgastronomie oder im Messe- und Veranstaltungswesen.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil1 geht mit 25% in die Gesamtbewertung ein.
Abschlussprüfung Teil2 geht mit 75% in die Gesamtbewertung ein.